Schöffe erkrankt
Verhandlung musste abgesagt werden
Weil ein Schöffe erkrankt ist, musste die Verhandlung gegen die 44-jährige Aalenerin, die im Oktober ihren Sohn erwürgt hat und sich selbst das Leben nehmen wollte, heute abgesagt werden. Auch am Mittwoch könne nicht mit einer Fortsetzung gerechnet werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Verhandlung innerhalb der Frist von drei Wochen nach dem letzten Verhandlungstag (am vergangenen Freitag) fortgeführt werden müsse, erklärt Richter Heiko Baumeister. Wenn dies nicht gelinge, muss das Gericht neu besetzt und der Fall komplett neu verhandelt werden.

















