Stringente Durchsetzung des Branntweinverbots
Sehr geehrter Herr Traub,
sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat,
"Es wird keine Verwässerung geben, das Branntweinverbot wird stringent durchgesetzt", dieser Satz von Herrn Traub den ich letzte Woche in der Zeitung lesen dürfte ließ mich irgendwie nicht mehr los. Also habe ich ein wenig recherchiert. Der Definition von Branntwein/branntweinhaltigen Getränken auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zu entnehmen, dass diese auch als Spirituosen zu bezeichnen sind. In der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des europäischen Parlamentes und Rates ist definiert, dass auch Liköre zu den Spirituosen zählen. Des Weiteren steht dort, dass alles ab einem Alkoholgehalt von mindestens 15% zu den Spirituosen zählt. Aperol erfüllt beide Kriterien, deshalb ist mir nicht klar warum Aperol von diesem Verbot ausgenommen wird. Wenn schon so ein, aus meiner Sicht nicht zielführendes, Verbot ausgesprochen wird, dann sollte es auch mit allen Konsequenzen durchgezogen werden. Ansonsten sehe ich keinen Grund warum sich die Stände an dieses Verbot halten sollten, es scheint ja Ausnahmen von diesem Verbot zu geben...
















