Massage: Das ist erlaubt
Corona
Wer ein Rezept für eine medizinische Massage hat, wird behandelt.
Aalen. Kontaktverbot und trotzdem zur Massage gehen geht nicht? Geht doch – zumindest für alle, die ein Rezept dafür haben. Das stellt der Verband Physikalische Therapie (VTP) in einer Mitteilung klar. „Medizinisch notwendige Massagetherapien können weiter abgegeben werden. Entsprechend können die Praxen weiter geöffnet bleiben“, heißt es dort.
Momentan gelte jedoch für alle Patientinnen und Patienten: Wer kein Rezept hat, werde nicht behandelt. „Die ärztliche Verordnung gilt automatisch als Notwendigkeitsbescheinigung“, so der VTP weiter.
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