Familienpolitik EuGH stärkt Grenzgänger
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Grenzgängern bei der staatlichen Unterstützung von Familien gestärkt. Der EuGH stufte eine Regelung in Rheinland-Pfalz als diskriminierend ein, mit der die Übernahme von Kosten für den Schulweg an einen Wohnsitz in dem Bundesland gebunden wird. In einem Fall aus Luxemburg entschied der Gerichtshof, dass einem Grenzgänger das Kindergeld für Stiefkinder nicht verweigert werden darf. dpa
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