Lehrer-Urteil Erfahrung im Ausland zählt voll
Niedersachsen muss die Erfahrung einer Lehrkraft in einem anderen EU-Staat voll anerkennen. Der Europäische Gerichtshof entschied, anderslautende Bestimmungen des Landes widersprechen den EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das Land hatte einer Lehrerin, die 17 Jahre in Frankreich unterrichtet hatte, bei ihrer Einstellung in Niedersachsen nur 3 Jahre Berufserfahrung anerkannt. Sie bekam wegen dieser Einstufung weniger Gehalt. dpa
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