Wieder einfacher über die Grenze
An der Grenze zur Schweiz und zu Frankreich gibt es Änderungen: Die Schweiz hat Absperrungen entfernt, kontrolliert wird aber weiter. Familienbesuche zu wichtigen Feiern oder Besuche bei Lebensgefährten sind nun zum Beispiel erlaubt, Einkaufstouren dagegen nicht. An der französischen Grenze ist der Übertritt zur Arbeit, für den Schulbesuch oder wegen eines wichtigen familiären Grunds erlaubt. Zum Einkaufen dürfen Franzosen nicht nach Deutschland. Deutsche müssen den französischen Passierschein mit Einreisegrund ausfüllen. dpa
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