Masern Impfpflicht bleibt bestehen
Die seit März geltende Pflicht zur Masernimpfung bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen ab. Zwei Elternpaare wollten erreichen, dass ihre einjährigen Kinder bis zu einer endgültigen Entscheidung auch ohne Impfung eine Kita besuchen dürfen. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Kinder in Kitas und Schulen gegen die Virusinfektion geimpft sein müssen. afp
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