Kommentar Dieter Keller zur Erhöhung des Mindestlohns
Nicht nach Belieben
Feste Spielregeln sind gerade für die Wirtschaft von großem Vorteil: Alle Beteiligten wissen, woran sie sind. Das geht aber nur, wenn diese Regeln nicht nach Belieben über Bord geworfen werden. Genau das wollen einige Arbeitgeber beim Mindestlohn: Sie fordern, auf die Erhöhung zu verzichten, die am 1. Januar 2021 fällig wäre.
Das mag aus Sicht der Gastronomen, die damit auf den Plan treten, auf den ersten Blick verständlich sein. Allerdings haben sie mit der niedrigeren Mehrwertsteuer im Gegensatz zu anderen Branchen schon einen erheblichen Sonder-Vorteil bekommen. Wenn Restaurants wegen der Abstandsregeln in den nächsten Monaten deutlich weniger Plätze bieten können, brauchen sie schlicht weniger Personal, egal wie hoch der Mindestlohn ist.
Jetzt rächt sich, dass sich die Arbeitgeber vor der Krise vehement gegen nachdrückliche Forderungen der Gewerkschaften gewehrt haben, den Mindestlohn angesichts der guten Konjunktur stärker zu erhöhen, die 12 Euro fest im Blick. Wer das Aushebeln der Regeln nach oben ablehnt, kann nicht das gleiche nach unten verlangen, nur weil es gerade in den Kram passt. Es ist den Gewerkschaften nicht zu verdenken, wenn sie sich auf solche Forderungen nicht einlassen. Wenn etwas Gastronomen in den Ruin treibt, dann nicht fünf Prozent Mindestlohn mehr oder weniger.
Das mag aus Sicht der Gastronomen, die damit auf den Plan treten, auf den ersten Blick verständlich sein. Allerdings haben sie mit der niedrigeren Mehrwertsteuer im Gegensatz zu anderen Branchen schon einen erheblichen Sonder-Vorteil bekommen. Wenn Restaurants wegen der Abstandsregeln in den nächsten Monaten deutlich weniger Plätze bieten können, brauchen sie schlicht weniger Personal, egal wie hoch der Mindestlohn ist.
Jetzt rächt sich, dass sich die Arbeitgeber vor der Krise vehement gegen nachdrückliche Forderungen der Gewerkschaften gewehrt haben, den Mindestlohn angesichts der guten Konjunktur stärker zu erhöhen, die 12 Euro fest im Blick. Wer das Aushebeln der Regeln nach oben ablehnt, kann nicht das gleiche nach unten verlangen, nur weil es gerade in den Kram passt. Es ist den Gewerkschaften nicht zu verdenken, wenn sie sich auf solche Forderungen nicht einlassen. Wenn etwas Gastronomen in den Ruin treibt, dann nicht fünf Prozent Mindestlohn mehr oder weniger.
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