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Gut zu wissen
Auch Kinder müssen
in Flugzeugen angeschnallt
werden, wenn das Bordpersonal die Passagiere zum
Anschnallen auffordert.
Das Problem: Der Beckengurt in Flugzeugen ist auf Erwachsene ausgelegt und daher für Kinder unter sieben Jahren nicht
geeignet. Kinder sollten deshalb immer mit einem für Flugzeuge geprüften und zugelassenen
Kindersitz gesichert werden,
rät der TÜV Rheinland.
Für Flugzeuge zugelassene Auto-Kindersitze sind am Label
„For use in Aircraft“ zu erkennen. Solche Sitze lassen sich
mit dem im Flugzeug
vorhandenen Beckengurt
befestigen.
Außerdem wichtig zu wissen: Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, einen Kindersitz mitzunehmen. Zudem unterscheiden sich die Flugbetriebsverfahren für die Mitnahme der Kindersitze beispielsweise zwischen der EU und den USA.
Eltern sollten vor dem Buchen daher immer die Fluggesellschaft kontaktieren und den Kindersitz ankündigen.
(dpa)
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