So ist’s richtig
Stichtag für die Erhebung
Lorch. In den Text über die Satzung der Lorcher Kindergärten haben sich Fehler eingeschlichen. Richtig ist, dass nicht der Beitragseinzug am 15. eines Monats stattfindet, sondern der Stichtag für die hälftige Erhebung der Gebühr vom 16. vorverlegt wird. Die Kita-Anmeldung läuft über die Stadt. Man darf bis zu drei Wunsch-Einrichtungen angeben.
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