Kurz und bündig
Streuen und Räumen ist Pflicht
Abtsgmünd. Die Gemeindeverwaltung erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger daran, dass Straßenanlieger dazu verpflichtet sind, Gehwege, Fußwege und Treppenwege zu reinigen, räumen und zu bestreuen. Darüber hinaus sollte insbesondere währen Schneefall und Glätte nicht auf Wendeplatten und engen Straßen geparkt werden, da die Straßen ansonsten vom Bauhof nicht geräumt werden können.
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