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Änderungen zum 11. Januar
Im Bereich Bildung sind seit Montag folgende Änderungen in Kraft getreten:
• Kitas bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
• Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler mit Lern material durch das Lehrpersonal. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich.
• Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen.
• Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt.
• Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind Schulen und Kitas vor Ort.
• Fahrschulen sind geschlossen, Fahrstunden zur beruflichen Ausbildung (LKW-/Bus-Führerschein), Prüfungsabnahme und Online-Unterricht zur Theorieprüfung sind auf Anfrage möglich.
Für denEinzelhandel und Gastronomen gilt:
• Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet (darunter fallen zum Beispiel alle Lebensmittelmärkte, Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten, Optiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Poststellen und Paketshops, Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr, Tankstellen, Zeitschriften- und Zeitungskioske).
• Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste und Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygienekonzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.
• Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten.
• Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen mit Ausnahme für Speisen zur Abholung bis 20 Uhr oder zur Lieferung. pm
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