Daimler Gericht sagt Verhandlung ab
Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler kommt vorerst wieder nicht zustande. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte am Donnerstag zum dritten Mal eine bereits angesetzte Verhandlung wieder ab. Zur Begründung hieß es erneut, dass der klagende Autokäufer seine Revision zurückgenommen habe (Az. VI ZR 813/20). Am 9. März hätte darüber verhandelt werden sollen. dpa
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