Zwischenrufe Gegen Diskriminierung
Zwischenrufe oder andere Lautäußerungen von behinderten Menschen bei Kulturveranstaltungen dürfen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht zum Ausschluss dieser Menschen führen. Krankheitsbedingte Störungen von behinderten Menschen auf öffentlichen Veranstaltungen seien grundsätzlich hinzunehmen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Dienstag. dpa
100 Leser
Kommentar schreiben
Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Anmeldung zum E-Mail-Newsletter aus der Redaktion
Die wichtigsten und interessantesten Meldungen des aktuellen Tages aus der Redaktion direkt in Ihr E-Mail-Postfach – täglich und kostenlos jeden Abend.