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Stuttgarts Oberbürgermeister sagt E-Scootern den Kampf an

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Von: Nadja Pohr

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Die Meinungen über E-Scooter gehen weit auseinander – die einen finden sie nützlich, andere nervig. Stuttgarts Oberbürgermeister Nopper will bei dem Thema nun aufräumen.

Stuttgart - E-Scooter gehören mittlerweile zum Stadtbild dazu. Oftmals fallen die neuen Fortbewegungsmittel jedoch unangenehm auf, da sie häufig mitten im Weg abgestellt werden oder an den Straßenrändern herumfliegen. Viele Stuttgarter meinen daher: Die Elektro-Flitzer gehören abgeschafft und sind total überflüssig. Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) will bei dem Thema nun Ordnung schaffen und sagt den E-Scootern in der Landeshauptstadt den Kampf an.

Bis Mitte 2023 sollen Regeln fürs Abstellen von E-Scootern in Stuttgart „ergänzt und verstärkt werden“

Auf seiner Facebook-Seite schreibt OB Nopper: „E-Scooter können eine Bereicherung für die moderne Mobilität in unseren Innenstädten sein - unter der Voraussetzung, dass sie verkehrsgerecht genutzt werden.“ Da dies leider häufig nicht der Fall sei, müssen künftig weitere Maßnahmen und Regelungen ergriffen werden, damit die Fahrzeuge niemanden stören. „Bis Mitte 2023 sollen die Regeln fürs Abstellen von E-Scootern zudem ergänzt und verstärkt werden“, schreibt der OB von Stuttgart. Was er sich darunter konkret vorstellt, schreibt Nopper an die CDU-Bezirksgruppe Bad Cannstatt am 9. Januar.

E-Scooter liegen umgekippt auf einer Straße, daneben Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) will beim Thema E-Scooter Ordnung schaffen. © Fotomontage BW24/IMAGO/Wilhelm Mierendorf/Lichtgut

„Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ordnet den Betrieb von E-Scooter-Verleihsystemen als straßenrechtliche Sondernutzung ein. Deswegen entwerfen wir gegenwärtig – wie andere Großstädte auch – ein Konzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen“, heißt es in dem Schreiben, das BW24 vorliegt. Dadurch könne die Stadt etwa die Verleihsysteme, die Bedienungen für das verkehrssichere Abstellen sowie den Austausch von Daten über die Nutzung der E-Scooter regulieren. „Bei Verstößen gegen die Regularien der Sondernutzungserlaubnis können Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Anbieter durchgeführt werden“, lässt Nopper mitteilen.

Öffentlichen Raum entlasten und gleichzeitig verschiedene Verkehrsarten stärken

Über dieses Sondernutzungskonzept soll der Stuttgarter Gemeinderat in der ersten Jahreshälfte 2023 beraten und beschließen. Zukünftig sollen außerdem mehr Flächen außerhalb des öffentlichen Straßenraums zum Abstellen von E-Scootern genutzt werden, schreibt Stuttgarts Oberbürgermeister auf Facebook. Bereits jetzt verhindern sogenannte „Geofencing-Zonen” das Abstellen in zentralen, schützenswerten und stark frequentierten Bereichen der Stadt und die Anbieter sorgen für die unverzügliche Entfernung der falsch abgestellten Scooter.

Die Betreiber der S-Bahn oder von Parkhäusern hätten bereits in Kooperation mit den Verleihern probeweise Flächen oder Gebäude zur Verfügung gestellt. Durch eine solche Kooperation erhofft sich die Stadt die Entlastung des öffentlichen Raums und gleichzeitig den Verbund der verschiedenen Verkehrsarten zu stärken. Wer E-Scooter richtig nutzt, kann schließlich nachhaltig mobil sein.

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