Preise für Gas und Strom werden seit 1. März gedeckelt. Umstellung der Systeme dauert an. Zahlungen ausgesetzt.
Ellwangen. Um Haushalte und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, darunter die Preisbremsen für Strom und Gas. Diese traten zum 1. März 2023 in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023.
Kundinnen und Kunden der EnBW ODR profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen, so die Firma in einer Mitteilung. Abteilungsübergreifend würden die Mitarbeitenden der EnBW ODR mit Hochdruck daran arbeiten, die kundenindividuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen. „Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht in der Lage, die Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Frank Reitmajer, Vorstand der ODR, und ergänzt: „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entsprechenden Entlastungsbeträge automatisch in vollem Umfang.“ Bis alle neuen Abschläge berechnet sind, hat die ODR die Zahlungen für März zunächst ausgesetzt.
Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife in den IT-Systemen der EnBW ODR erfolgreich umgesetzt sind, erhalten alle diese Kundinnen und Kunden in den Strom- und Gastarifen einen Brief mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den geltenden Abschlägen. Im März-Abschlag enthalten seien auch die Entlastungen für Januar und Februar, weshalb dieser niedriger ausfalle.
Preisbremsen gelten für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs
Die Preisbremse für Strom gilt für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30 000 Kilowattstunden, bei Gas beträgt die Grenze 1,5 Millionen Kilowattstunden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, bei Gas beträgt er 12 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. „Wer in diesem Jahr also 20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erklärt Reitmajer.