Nach einem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof will die Kammer das Aus für 2G im Einzelhandel
Heidenheim. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat einer klagenden Händlerin Recht gegeben und am 19.01.2022 die 2G-Zugangshürde in allen Einzelhandelsgeschäften des Freistaats Bayern gekippt. Die IHK Ostwürttemberg appelliert deshalb: „Auch in Baden-Württemberg muss die 2G-Regelung ausgesetzt werden, um insbesondere in Grenzgebieten den Wettbewerb zu gewährleisten“, so die Kammer.
„Die Hygiene- und Schutzkonzepte funktionieren; die FFP2-Maskenpflicht schützt sowohl Kunden als auch Arbeitnehmer im stationären Einzelhandel. Der Einzelhandel ist und war in der Pandemie nie Infektionstreiber“, betont Markus Maier, Präsident der IHK Ostwürttemberg. „Bleibt die 2G-Regelung bestehen, wird sich der Handel besonders in Grenzregionen zugunsten des weniger reglementierten Bayrischen Einzelhandels verzerren – ein weiterer geschäftsschädigender Bremsklotz für die Unternehmen des Landes.“
„Es ist logisch nicht zu erklären, warum der Kunde im Ostwürttemberger Laden nur mit Nachweis einkaufen kann, sich dann aber fünf Kilometer weiter, hinter der Bayrischen Grenze, ohne Einschränkungen im Einzelhandel aufhalten darf“, fügt IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler hinzu. Die IHK Ostwürttemberg stehe mit ihrer Forderung im Schulterschluss aller 12 baden-württembergischen IHKn.