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Bauverzögerungen
Die anhaltenden Einschränkungen durch die Coronapandemie können sich auch auf die Eigenheimprojekte privater Bauherren auswirken. So könnte eine verspätete Bauabnahmen Zusatzkosten verursachen, zum Beispiel wenn sich zum Beispiel die Abnahme vom geplanten Fertigstellungstermin 2020 ins Jahr 2021 verschoben hat, dann wird nicht der günstige Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, sondern von 19 Prozent fällig.
Bei der Herstellung von Baumaterialien kann es zu Lieferengpässen kommen, Hygienemaßnahmen erschweren die Planung und Einteilung der Handwerker auf den Baustellen. Dennoch müssen Bauherren Verzögerungen ihres Projekts nicht unwidersprochen hinnehmen. Wenn ein vereinbarter Ausführungszeitraum abläuft, sollte dem beauftragten Bauunternehmer eine Frist gesetzt werden. Spätestens dann muss das Unternehmen den Verzug begründen, damit der Bauherr seine Verzugsansprüche prüfen kann und sich seine Rechte für später sichert.
Bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen können unabhängige Bausachverständige und Vertrauensanwälte, zum Beispiel des Bauherren-Schutzbund e. V., unterstützen.
Text: djd
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
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