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Höchste Zeit für eine Unterbrechung
Endlich Wochenende! Viele Beschäftigte können sich am Freitag auf zwei Tage Erholung freuen. Anderswo wird auch am Wochenende gearbeitet. Aber nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben?
Laut Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftigt werden.
Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt und auch nötig ist. Beispiele hierfür sind etwa die Wartung der an den Werktagen benötigten IT, der öffentliche Nahverkehr oder Beschäftigte im Krankenhaus oder Pflegeheimen.
Hier sind Fälle möglich, in denen Beschäftigte wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: „Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tage am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss“, sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach spätestens 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden.
Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tage am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss.
Das sei aber ein sehr theoretischer Fall, so der Fachanwalt. Vielfach bestimmten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen frühere arbeitsfreie Tage.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). dpa
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