- VonDagmar Oltersdorfschließen
Tatbestand ist Nötigung. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Aalen/Ellwangen
Noch gibt es keinen Richterspruch für die Klimaaktivisten, die am 21. November die B 29 in Aalen blockiert hatten. „Aber die Akten liegen jetzt beim zuständigen Sachbearbeiter“, sagt dazu der Erste Staatsanwalt Dr. Klaus Schwichtenberg vom Amtsgericht Ellwangen. Diese würden nun weitergegeben an Verteidigung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Man rechne mit einem Ende des Verfahrens gegen Ende Februar. Dann werde das Gericht entscheiden oder das Verfahren eingestellt.
Tatbestand ist Nötigung, so Schwichtenberg. Zwei der vier Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ hatten sich am Morgen des 21. Novembers am Asphalt festgeklebt. 96 Minuten lang dauerte die Blockade insgesamt – der Verkehr staute sich bis Mögglingen zurück. Angemeldet war die Protestaktion nicht.
Im Falle von Nötigung drohen den Aktivisten bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe, so Schwichtenberg. Bei einem Bürger, der noch nicht vorbestraft sei, werde aber in der Regel eher eine Geldstrafe verhängt. Die Tagessätze würden individuell bestimmt und könnten bis zu 360 Tagessätze betragen. „Wir entscheiden aber nicht, wir beantragen nur“, so der Staatsanwalt.
Tatbestand Nötigung
Das Strafgesetzbuch schreibt dazu im § 240 Nötigung: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren wird es im Fall der Aalener Klimaaktivisten nicht geben. Grundsätzlich sei ein solches auch für Klimaaktivisten, die Straßen blockieren möglich, so die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Montag. Solche Verfahren gebe es bisher in einigen Modellregionen, erklärt dazu Dr. Klaus Schwichtenberg. In diesen Regionen würden dann auch entsprechende Stellen geschaffen. „Das ist bei uns noch nicht gegeben, das wird noch nicht so gehandhabt“, so der Jurist. Ohnehin sei der Klimaprotest aber ja schon Monate her.
Kommentar: Besonnene Reaktionen
Aalener Straßenblockade: Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Aktivisten?