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Pflegegrad - wie bekommt man ihn?

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Der kleine Sitzungssaal im Rathaus war voll besetzt, als es um das Thema "Pflegegrad" ging.
Der kleine Sitzungssaal im Rathaus war voll besetzt, als es um das Thema "Pflegegrad" ging. © privat

Der Stadt-Seniorenrat Aalen informiert im Rahmen seiner neuen Reihe „run DU m“.

Aalen. Im vollbesetzten kleinen Sitzungssaal des Rathauses fand das Informationstreffen „run DU m“ zu „möglichst lange in vertrauter Umgebung wohnen können“ statt. Der Vorsitzende des Stadt-Seniorenrates Aalen, Hartmut Schlipf, begrüßte die Gäste und freute sich über das große Interesse.

Zum Thema „Pflegegrad“ informierte Holger Uhlig, Leiter Pflege, AOK Baden-Württemberg ausführlich und mit praxisnahen Beispielen über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dabei ist zu beachten, dass dieser nur für gesetzlich Versicherte zuständig ist, für privat Versicherte ist es MEDICPROOF.

Damit der Medizinische Dienst (MD) seine Begutachtung durchführen kann, muss zuerst ein Pflegeantrag an die Krankenkasse gestellt werden. Dieser wird an den MD zur Erstellung eines Gutachtens weitergeleitet.

Vor einer Begutachtung muss der Versicherte den Fragebogen des MDs an diesen zurück schicken. Hilfreich ist es, auch die aktuellen ärztlichen Befunde zur besseren Einschätzung beizufügen. Auf dieser Grundlage wird die Form der Begutachtung festgelegt (Hausbesuch, Telefoninterview oder Aktenlage). Nach Corona gibt es wieder mehr Hausbesuche durch Gutachter. Bei der Begutachtung sollen Angehörige zum besseren Verständnis und zum Abbau von möglichen Ängsten der Betroffenen anwesend sein. Den Termin gibt der Medizinische Dienst vor, Sperrzeiten können im Vorfeld genannt werden.

Bei der Einschätzung des Pflegegrades gilt der Grundsatz: Welche Fähigkeiten hat der Betroffene noch, wobei braucht er Unterstützung?

Der MD begutachtet 6 Lebensbereiche (Module), etwa den Grad an Selbstversorgung, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Mobilität, soziale Kontakte und die Bewältigung von krankheits- oder therapiebedürftigen Anforderungen und Belastungen. Nicht berücksichtigt werden Hauswirtschaft und Haushaltsführung. Die Einzelkriterien zu den Lebensbereichen sind differenziert und damit aussagekräftig. Zum Beispiel „Mobilität“: Treppensteigen – selbständig / überwiegend selbständig / überwiegend unselbständig und unselbständig. Über ein Punktesystem werden die Einzelkriterien zum Begutachtungsergebnis zusammengeführt. Der Pflegegrad umfasst 5 Stufen Dieses aktuelle Gutachten ist die Entscheidungsgrundlagen für eine Einstufung durch die Krankenkasse.

Während des Vortrags wurden aktuelle Fragen von Holger Uhlig durch seine berufliche Erfahrungswelt anschaulich beantwortet. In der Pause konnten sich die Teilnehmer austauschen. Abschließend gab Uhlig eine Zusammenfassung und in der anschließenden Diskussion wurden einige Aspekte vertieft.

Hartmut Schlipf bedankte sich bei allen Beteiligten und verwies auf die beiden nächsten Veranstaltungen hin: am Dienstag, 16. Mai, um 16 Uhr „Ambulante Pflege für daheim“, und am Dienstag, 27. Juni, um 16 Uhr „Tagespflege“ – nicht nur für pflegende Angehörige eine wertvolle Unterstützung". Veranstaltungsort ist jeweils der kleine Sitzungssaal im Rathaus Aalen.

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