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Klima-Demo: War das ein Kuhhandel?

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Von: Bea Wiese

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13. März: Die Aktivisten standen quer zur Straße, auf dem Fußgängerüberweg.
13. März: Die Aktivisten standen quer zur Straße, auf dem Fußgängerüberweg. © Oliver Giers

Kriesch (FDP) will wissen: Gab es eine Anweisung, mit den Aktivisten Kompromisse zu schließen?

Aalen Die jüngste Blockade der Klimaaktivisten vom 13. März hat erneut die FDP auf den Plan gerufen: Hat es verwaltungsintern vorher die Anweisung ans Ordnungsamt gegeben mit den Demonstranten zu verhandeln, mit dem Ziel, einen Kompromiss zu suchen?, wollte Arian Kriesch im Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss sinngemäß wissen. Er witterte einen Kuhhandel, der in etwa so funktioniert haben könnte: Die Verwaltung überlässt die Friedrichstraße, eine Hauptverkehrsachse, mitten im Berufsverkehr den Demonstranten für eine Blockade. Im Gegenzug sichern diese zu, sich dabei nicht festzukleben.

Wäre dies der Fall, argwöhnte Kriesch, hätte sich die Verwaltung gegebenenfalls strafbar gemacht und würde im Vergleich zu Protestierenden anderer Bewegungen „mit zweierlei Maß messen“. Das könne er nicht nachvollziehen und bitte darum, solches künftig zu unterlassen.

Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann betonte, es habe sich bei der jüngsten Veranstaltung vom 13. März um eine regulär angemeldete Demonstration gehandelt. Die Verwaltung habe die Beeinträchtigung für Autofahrer so gering wie möglich halten wollen, andererseits aber das Demonstrationsrecht wahren wollen. Um Rettungswege frei zu halten, habe man deshalb unter anderem mit den Demonstranten vereinbart, dass diese ihre Aktion etwa 30 Meter weiter südlich, in Höhe der ehemaligen Metzgerei Trompete abhalten. Klebe-Aktionen, so Ehrmann, seien eindeutig eine Ordnungswidrigkeit, zögen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich und im Übrigen „ein Mordsaufwand“ für Bauhof, Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft. Ehrmanns Abschlusssatz, „wenn wir es schaffen, diese Beeinträchtigungen zu reduzieren, ist das aller Mühen wert“, quittierten die Ausschussmitglieder mit Beifall – Arian Kriesch ausgenommen.

OB Frederick Brütting sprang Ehrmann zur Seite: Auch in der Nachbetrachtung sei dies „eine gute Lösung“ gewesen. Die Einschätzung von FDP-Kreistagsmitglied Manuel Reiger „ist rechtlich unhaltbar“. Brütting: „Es liegt kein strafbares Handeln“ vor. Rechtsanwalt Reiger hatte nach der Demonstration vom 1. März Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts der versuchten Nötigung. Die Stadt hätte die Blockade damals auflösen müssen, so die Ansicht des FDP-Juristen.

Mehr zur Demonstration vom 13. März lesen Sie hier

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