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Pflegebedarf im Alter richtig regeln

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Stadtseniorenrat Aalen informiert über Möglichkeiten der Pflegeunterstützung für ältere Menschen. Weitere Infoabend sind geplant.

Aalen

Pflegebedarf zuhause gut meistern – geht das? Unter dem Motto „den Pflegebedarf richtig regeln“ startete der Stadtseniorenrat (SSR) Aalen seine vorerst vierteilig angelegten Infotreffen. Dabei geht es um Antworten auf Fragen und Hürden beim berechtigten Wunsch von SeniorInnen, ihrem ggf. steigenden Pflegebedarf im vertrauten, heimischen Umfeld nachkommen zu wollen. Ferner sollen die Veranstaltungen dem Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen professionellen Fachkräften, Betroffenen, Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen dienen.

Hartmut Schlipf, Vorsitzender des SSR, informierte dazu eingangs aus Sicht seiner Interessensorganisation. Er betonte zudem, dass 80 Prozent der Pflege zu Hause stattfindet und dass die Politik die Pflege im gewohnten Umfeld favorisiere.

Sabine Rudolf, Sozialpädagogin am Pflegestützpunkt des Landratsamts Ostalbkreis, referierte über gesetzliche Leistungen, mögliche Formen der Unterstützung und wie man diese erlangen kann. Ihr Beratungsangebot kann im persönlichen Kontaktgespräch im Stützpunkt, bei einem Hausbesuch, telefonisch oder per Videoschalte genutzt werden. Wichtig war ihr, dass pflegerische Maßnahmen möglichst angemessen an der individuellen Situation ausgerichtet werden sollen und dass Betroffene möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Hierzu ging sie einerseits auf Leistungen der jeweils zuständigen Krankenkasse ein, wie z. B. häusliche Krankenpflege inclusive Inkontinenzversorgung oder Hilfsmittelerbringung (u.a. Duschstuhl), die ohne Pflegegrad verordnungsfähig sind. Andererseits trägt die Pflegekasse weitere Leistungen je nach Einstufung in Pflegegrad eins bis fünf durch den Medizinischen Dienst. Den Betroffenen steht dann ein Entlastungsbetrag, Pflegegeld (ab 316 €), Pflegesachleistung z.B. 724 € bei Pflegegrad 2 oder eine Kombinationsleistung zu. Wichtig zu wissen ist, dass generell nur zugelassene Anbieter ambulanter Pflegedienste zur Abrechnung der genannten Leistungen berechtigt sind.

Stationäre Kurzzeitpflege

Auch für stationäre Kurzzeitpflege oder Ersatzpflege für eine eigene, aber verhinderte Pflegeperson kommt die Pflegekasse auf.

Nicht verschwiegen wurde, dass manche Leistungen keine „Vollkasko“ - Kostenübernahme darstellen (bspw. sind „Hotelkosten“ selbst zu tragen) und dass es für Betroffene und deren Angehörige manche Hürden beim Realisieren von qualifizierten Maßnahmen gibt. Es muss schon vorausschauend geplant werden, wie z.B. bei Kurzzeit - Unterbringung oder bei speziellem Bedarf an Fachkräften im häuslichen Rahmen.

Behilflich bei der Klärung offener Fragen sind neben dem Pflegestützpunkt auch die Kranken- und Pflegekassen sowie deren Sozialen Dienste, teils auch Ehrenamtliche aus dem Nachbarschaftshilfebereich.

Sollte nach einem stationären Aufenthalt in der Klinik ein freier Platz in einer Pflegeeinrichtung benötig werden, kann man am Ostalbklinikum den Sozialdienst zur Mithilfe bei der Suche ansprechen.

Abschließend wurden aus dem Publikum zahlreiche Fragen gestellt. Dies und die Ergebnisse einer Umfrage bezüglich weiter zu bearbeitenden Themen über die bisher vier geplanten Infoabende hinaus belegen, wie groß der Infobedarf ist. Sie zeigen auch, wie wichtig dieses Austauschforum ist, das nun um weitere Einheiten erweitert wird.

Die bisher vorgesehenen Informationstreffen werden mit folgenden Schwerpunkten fortgesetzt:

Dienstag, 28.03.: Pflegegrad -    „Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst“

Dienstag, 16.05.: Ambulante Pflege für daheim.

Dienstag, 27.06.: Tagespflege -„… nicht nur für pflegende Angehörige eine wertvolle Unterstützung“

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