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Richterin gibt eine allerletzte Chance

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42-jähriger Wiederholungstäter bekommt Bewährungsstrafe wegen Beleidigung von Polizisten. Zeuge spricht von vermehrten Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten. Eschenhorn

Aalen

Zu einer Strafe von vier Monaten wegen Beleidigung mehrerer Polizeibeamter, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, wurde ein 42-jähriger Aalener am Amtsgericht Aalen verurteilt. Richterin Isolde Ziegler-Bastillo erließ zudem strenge Auflagen „als letzte Chance“.

Die Anklage für den derzeit Arbeitslosen lautete auf Belästigung in einem Aalener Einkaufsmarkt und anschließender Beleidigung der herbeigerufenen Polizeibeamten Anfang  September 2022. Der Angeklagte H. war zusammen mit einem Kumpan nach starkem Alkoholgenuss in der Innenstadt in den Einkaufsmarkt gegangen und hatte dort Mitarbeiter und Kunden bepöbelt. Die Sicherheitsleute hatten die Polizei gerufen. Die beiden widersetzten sich einer Feststellung der Personalien und beleidigten die vier Polizeibeamten.

Der Angeklagte sagte, er wisse nichts Genaues mehr über die Beleidigungen. Er bedauere sein Verhalten. Die Richterin wies darauf hin, dass H. noch unter Bewährung stehe aus einer ähnlichen Verurteilung im Januar 2022. Der Angeklagte sagte, er erhalte von seiner Bewährungshelferin nicht genügend Hilfe. Die wiederum hatte an die Richterin geschrieben, dass er zu mehreren Terminen nicht erschienen und nicht erreichbar sei und Unterlagen nicht gebracht habe.

Drei beteiligte Polizisten schilderten den Ablauf des Geschehens. Die beiden Männer seien stark alkoholisiert gewesen, aber noch einigermaßen geh- und sprechfähig. H. hätte sich geweigert, den Ausweis vorzuzeigen und die ersten am Ort erschienenen Beamten dann beleidigt und beschuldigt, ihn schlagen zu wollen. Sie hätten dann eine weitere Streife angefordert. Auch diese Beamten habe er beleidigt, dann doch „irgendwann“ seinen Ausweis gezeigt. Man habe den beiden dann einen Platzverweis erteilt. Einer der Beamten sagte, Beleidigungen und auch Angriffe hätten zugenommen, „das gehöre für ihn zum Job“.

Richterin Ziegler-Bastillo verlas insgesamt 21 Anklagen, die seit 1996 gegen H. aufgelaufen sind. Darunter Hehlerei, mehrere Körperverletzungen, mehrmals Beleidigungen, Raub und anderes mehr, mehrmals saß er kurz im Gefängnis. H. sagte, er sei sich dessen bewusst, brauche aber Hilfe.

Therapie muss sein

Die Staatsanwaltschaft sah keine verminderte Schuldfähigkeit und warf ihm vor, die letzte Chance nicht genutzt zu haben. Daher seien vier Monate Haft ohne Bewährung zu verhängen. Pflichtverteidiger Nikolaus Sakellariou forderte Bewährung und eine stationäre Therapie, da Gefängnis ihn nicht von seiner Sucht heilen könne. Die Einsicht auf Notwendigkeit sei da.

Die Richterin bestrafte ihn zu vier Monaten auf Bewährung, die auf vier Jahre ausgelegt ist. Zudem müsse er Anstrengungen auf einen Therapieplatz unternehmen und diese bis zum 30. Juni nachweisen. „Beleidigungen gegen Polizisten und Politiker gehen genauso wenig wie gegen jeden anderen Menschen“, sagte sie. „Sie müssen Ihre Krankheit selbst angehen, sie sind allein für Ihren Lebenslauf verantwortlich.“

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