1. Startseite
  2. Ostalb
  3. Bopfingen
  4. Stadt Bopfingen

B29neu: Drei Varianten bis Ende 2023

Erstellt:

Von: Martin Simon

Kommentare

Verkehr drängt sich durch Bopfingen auf dem Weg in Richtung Nördlingen. Die B29neu soll Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen jund Pflaumloch künftig vom Durchgangsverkehr entlasten. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Verkehr drängt sich durch Bopfingen auf dem Weg in Richtung Nördlingen. Die B29neu soll Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen jund Pflaumloch künftig vom Durchgangsverkehr entlasten. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. © Simon, Martin

Die neue Bundesstraße soll die Röttinger Höhe und Nördlingen verbinden. Das Linienfindungsverfahren hierzu läuft. Wir liefern den aktuellen Sachstand.

Bopfingen. Kommt eine B 29neu oder nicht, und wenn ja, wann? Mancher mag kaum noch an die Verwirklichung der Straße, die die Röttinger Höhe mit Nördlingen verbinden soll, glauben. Dabei hat es das Projekt doch 2016 in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 geschafft. Was derzeit läuft in Sachen B29neu, das hat Andreas Weiß, Geschäftsbereichsleiter Verkehrsinfrastruktur, nun dem Kreistag dargelegt.

Zur Erinnerung: Für die etwa 15 Kilometer lange Straße rechnete man damals mit Kosten von rund 105 Millionen Euro. Reichen wird das heute längst nicht mehr. Für das Vorhaben hatte das Landratsamt eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese brachte die B29neu in den Bundesverkehrswegeplan. Daten dieser Studie spielen bis heute eine Rolle im Linienbestimmungsverfahren. Darin wird ermittelt, auf welcher Trasse die B29neu verlaufen soll. Dieses Verfahren erledigt der Ostalbkreis im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP).

Kein Raumordnungsverfahren

Laut Weiß sind hier eine faunistische Planungsraumanalyse und die Erstellung einer Scoping-Unterlage abgeschlossen. Beides dient der Vorbereitung des Scoping-Termins, in dem die planerischen Randbedingungen sowie der Untersuchungsrahmen und -umfang mit den Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und Bürgern festgelegt werden. Das RP sei nach einer Prüfung zum Schluss gekommen, dass kein Raumordnungsverfahren nötig ist.

Das Landes-Verkehrsministerium müsse nun beim Fernstraßenbundesamt den Scoping-Termin beantragen. Das Fernstraßenbundesamt ist seit 2021 als neu geschaffene Instanz zuständig für Linienbestimmungsverfahren bei Bundesstraßen.

Hickhack um die Zuständigkeit

Es sei unfassbar, sagte Landrat Dr. Joachim Bläse hier, dass es etwa ein Jahr gedauert habe, um überhaupt herauszufinden, wer beim Fernstraßenbundesamt für diesen Scoping-Termin zuständig ist. Bund und Land hätten gegenseitig auf sich verwiesen, ärgert sich der Landrat.

Die Zuständigkeit der Durchführung habe geklärt werden müssen, da das Fernstraßenbundesamt die Aufgaben nicht angenommen habe, ergänzte Weiß. Das Landratsamt habe sich daher an Staatssekretär Michael Theurer im Bundesverkehrsministerium gewandt. Im Februar 2023 gab es ein Abstimmungsgespräch im Landratsamt mit Regierungspräsidentin Susanne Bay und den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Ulrich Lange (CSU). Dabei habe das Landratsamt dem RP angeboten, den Scoping-Termin selbst durchzuführen. Mit Erfolg.

Kreis hat Hausaufgaben erledigt

Das Landratsamt habe bereits im Mai 2020 eine fertige Scoping-Unterlage gehabt, sagte Weiß. Diese musste nun aber aufgrund der vergangenen drei Jahre aktualisiert werden. Dies sei inzwischen geschehen und die Scoping-Unterlage sei dem RP im Mai 2023 übergeben worden.

Das RP müsse die Scoping Unterlage nun dem Fernstraßenbundesamt zur Freigabe vorlegen. Für Juni 2023 ist ein Termin zur Abstimmung zwischen dem Fernstraßenbundesamt, dem RP und dem Landratsamt geplant. Das Landratsamt setzt den Scoping Termin auf Juli 2023. Die Träger öffentlicher Belange würden rechtzeitig eingeladen, sagte Weiß.

Verkehrsuntersuchung liegt vor

Der Ostalbkreis war aber in dieser Stagnation nicht untätig und hat parallel eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung erarbeitet, sagte Weiß. Diese habe ergeben, dass die Achsen B 29, L 1060 und B 466 getrennt voneinander betrachtet und auch projektiert werden müssten.

Artenschutz kein K.o.-Kriterium

Bereits 2021 sei die faunistische Kartierung erfolgt. Zwischenergebnisse lägen dem Landratsamt vor. Diese zeigten bezüglich des Artenschutzes hohe Raumwiderstände für einzelne Trassen auf. Allerdings müssten die denkbaren Varianten nicht nur danach, sondern auch nach einer Vielzahl weiterer Kriterien und relevanten Schutzgütern beurteilt werden. Diese Beurteilung stehe noch aus. Ihr Ergebnis soll mit dem Bundesverkehrsministerium besprochen werden, um die nächsten Schritte im weiteren Planungsverlauf festzulegen, sagte Weiß.

Drei Varianten bis 2024

Für den Abschnitt Röttinger Höhe bis zur Landesgrenze habe der Kreis mit den planerischen Arbeiten zur Linienbestimmung begonnen. Die Ingenieurleistungen für die Straßenplanung wurden an das Ingenieurbüro BUNG, Heidelberg vergeben. Das Büro habe die Arbeit begonnen. Es untersuche zunächst Varianten der Machbarkeitsstudie und eine Null-Plus-Variante. Derzeit würden die Varianten in ein großräumiges digitales Geländemodell implementiert und angepasst, sodass die Querschnittsabmessungen, die Trassierungselemente und die Knotenpunktformen den Ansprüchen genügten, erklärte Weiß. Diese Varianten würden bis Jahresende 2023 straßenbautechnisch und umweltfachlich untersucht und beurteilt. Am Ende sollen drei Varianten übrig bleiben, die 2024 detaillierter untersucht werden.

Die landschaftspflegerischen Planungen wurden begleitend vergeben. Zeitkritische Teile, wie die Erhebung von Flora und Fauna, seien herausgelöst worden. Diese seien bereits 2021 und 2022 erledigt worden. So habe ein Zeitverlust vermieden werden können.

Info-Homepage ist online

Begleitet wird der Linienfindungsprozess durch Öffentlichkeitsarbeit, mit der ein Kommunikationsbüro beauftragt wurde. Auf der Projekt-Website www. b29neu.de wird über die aktuellen fertiggestellten Planungsstände informiert. Vor der Sommerpause 2023 noch soll es eine Akteurs- und Situationsanalyse im Projektraum mit vorher ausgewählten Opponenten und Promotoren geben.

Lesen Sie dazu:

B29-Nadelöhr Aufhausen-Lauchheim

Nächster Schritt zur B29neu in Sicht

Rechtliches Prozedere auf dem Weg zu einer B29neu

Aktuell läuft das Linienfindungsverfahren. Dies ist die behördenverbindliche und vorbereitende Grundsatzentscheidung über die Linienführung. Es definiert die ungefähre, aber noch nicht parzellenscharfe Lage der Trasse, die Vorrang vor Landes- und Ortsplanungen hat. Die Linienbestimmung kann von Dritten rechtlich nicht angefochten werden.

Die Entscheidung über die Linienführung trifft das Bundesverkehrsministerium auf Basis der vorgelegten Unterlagen. Ergebnisse sind dabei unter anderem: Anfangs- und Endpunkte der Strecke, Trassenverlauf, Straßencharakteristik (Brücken, Dämme, Tunnel), Verknüpfung mit dem Straßennetz, Lage und Ausgestaltung der Knotenpunkte, ÖPNV-Schnittstellen, Schiene, die Lage zu tangierten Ortschaften und schutzbedürftigen Bereiche.

Die Linienbestimmung selbst ist ein formaler Akt, der nach der Zustimmung durch die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft) erfolgt. Dieses bestätigt, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, und mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, übereinstimmt.

Bei einem „Scoping-Termin“ mit allen Behörden wird vorab geklärt, welche Untersuchungen für das Raumordnungsverfahren auf Basis der Machbarkeitsstudie 2015 nötig sind. Hierbei wird herausgearbeitet, welche Aspekte noch berücksichtigt werden müssen. ⋌mas

Verkehr drängt sich durch Bopfingen auf dem Weg in Richtung Nördlingen. Die B29neu soll Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen jund Pflaumloch künftig vom Durchgangsverkehr entlasten. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Verkehr drängt sich durch Bopfingen auf dem Weg in Richtung Nördlingen. Die B29neu soll Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen jund Pflaumloch künftig vom Durchgangsverkehr entlasten. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. © Simon, Martin

Auch interessant

Kommentare