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Nächster Schritt zur B29neu in Sicht

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Von: Martin Simon

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Blick Richtung Ruine, Bopfingen und Ipf. Rechts der Teilort Trochtelfingen. Wo die Trasse der B?29neu verläuft, ist noch völlig offen. Archivfoto: opo
Blick Richtung Ruine, Bopfingen und Ipf. Rechts der Teilort Trochtelfingen. Wo die Trasse der B?29neu verläuft, ist noch völlig offen. Archivfoto: opo © opo

In diesem Herbst soll der „Scoping-Termin“ für die Trassenfindung einer neuen B29 zwischen Röttinger Höhe und Nördlingen laufen. Welche Trasse zum Zug kommt, ist weiter offen.

Bopfingen

Wann wird die B29neu sichtbar und auf welcher Trasse wird sie die Röttinger Höhe mit Nördlingen verbinden? Fünf Varianten sind im Rennen, drei Haupt- und zwei Untervarianten - alle werden derzeit geprüft.

Die aussichtsreichen Varianten

Südvariante: Diese Variante über das Härtsfeld sieht die südliche Umfahrung von Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch vor, die an der Röttinger Höhe beginnt, in weitem Bogen Bopfingen umfährt und an der Landesgrenze endet.

Nordvariante: Die Trasse beginnt westlich von Aufhausen, verläuft südlich von Kerkingen und umfährt Dirgenheim und Benzenzimmern jeweils nördlich.

Null-Plus-Variante: Diese Variante sieht Ortsumfahrungen für Aufhausen, Trochtelfingen und Pflaumloch vor. Für Bopfingen ist keine Umfahrung geplant.

Scoping-Termin in Sicht

Auf Anregung des CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter hat Landrat Dr. Joachim Bläse nun zum Austausch über den Planungsfortgang ins Landratsamt geladen. Mit am Tisch saßen auch der Nördlinger CSU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange, die Stuttgarter Regierungspräsidentin Susanne Bay, deren Straßenplanungschef Thomas Walz, Bürgermeisterin Andrea Schnele (Lauchheim) und die Bürgermeister Dr. Gunter Bühler (Bopfingen) und Willibald Freihart (Riesbürg).

Wichtigste Nachricht dabei: Es soll in diesem Herbst noch den „Scoping-Termin“ geben. Zum Verständnis: Beim „Scoping Termin“ wird der Untersuchungsumfang detailliert mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es geht um Umweltverträglichkeitsprüfung, um Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen, allgemein, um die Umweltauswirkungen des Vorhabens. Umweltverbände und sonstige Dritte können hinzugezogen werden. Zuständig für den Termin ist das Fernstraßenbundesamt (FBA) und dieses ist nun offenbar aktiv geworden. Kiesewetter sagte: „Ich bin froh, dass der Scoping-Termin nun bis zum Herbst stattfinden kann.“

Beim Treffen meinte Landrat Dr. Bläse: „Ich freue mich, dass wir uns im Nachgang zum Ostalb-Verkehrsgipfel mit Staatssekretär Michael Theurer im November 2022 nun über den aktuellen Stand informieren.“ Finanzdezernent Karl Kurz sowie Andreas Weiß und Michael Frahm vom Kreis-Geschäftsbereich Verkehr stellten die Planungsschritte vor: Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Kreises 2014/2015 hat es die B29neu 2016 in den „Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030“ geschafft. Das Land Baden-Württemberg die Planung frühestens 2025 begonnen. Zu spät, befand der Landkreis und sprang ein. „Durch die Bereitschaft des Ostalbkreises, das Linienbestimmungsverfahren für das Land durchzuführen, konnte bereits 2020 mit den ersten Planungsschritten begonnen werden“, erinnerte der Landrat.

Planung 2020 bis 2022

Neben einer faunistischen Planungsraumanalyse 2020, einer großräumigen Verkehrsuntersuchung 2021 und der Faunistischen Kartierung des Untersuchungsraums in den Entwicklungszyklen 2021 bis 2022, wurde, so Weiß und Frahm, 2022 die Planungsleistung für den straßenbautechnischen Entwurf nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Derzeit arbeite das beauftragte Ingenieurbüro die Varianten der Machbarkeitsstudie und eine Null-Plus-Variante detaillierter aus, um Eingriffe in Natur und Landschaft sichtbar zu machen.

Danach werden diese Eingriffe und die Auswirkungen auf die Siedlungsgebiete im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie beschrieben. Am Ende einer Variantenbewertung mit einer Vielzahl von Kriterien steht ein Vorschlag für die bauwürdigste Trasse. Diese Lösung wird dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorgelegt, das dann sein Fernstraßenbundesamt die gewählte Linie förmlich bestimmen lässt.

Aktuell nächster Schritt nun ist der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung. Kiesewetter sagt dazu: „Wir Abgeordneten werden den Prozess der Linienfindung und die Beteiligung der Bürgerschaft intensiv begleiten, sobald die Parameter im Rahmen des Scoping-Termins feststehen. Die B29neu ist für unsere Region enorm wichtig. Deshalb werde ich mich hier weiter engagiert für eine Beschleunigung der Planung einsetzen, damit Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Mein Dank gilt der exzellenten Arbeit unseres Landratsamtes, namentlich Herrn Weiß und Herrn Frahm und ihrem Team.“

„Die Aufnahme der B29neu 2016 in den Bundesverkehrswegeplan 2030 war für die Region eine positive Nachricht. Seither hat die Verkehrsbelastung weiter zugenommen. Daher freut es mich sehr, dass die Verantwortlichen im Ostalbkreis mit dem RP Stuttgart, den Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Abgeordneten weiter konsequent an einer Realisierung des Projekts arbeiten. Die bisherigen Untersuchungen zeigen die Komplexität der Maßnahme, aber auch den gemeinsamen Willen aller Beteiligten, das Projekt voranzutreiben“, sagt Ulrich Lange.

Regierungspräsidentin Susanne Bay wies auf den Verlauf der Planung nach dem Scoping-Termin hin: „Uns steht eine anspruchsvolle Aufgabe bevor. Wir müssen allen Belangen, insbesondere denen der Umwelt, aber auch denen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Für diesen Weg, die beste Variante der B 29n zu finden, ist der Scoping-Termin ein wichtiger Meilenstein.“ Bay bedankte sich bei Landrat Dr. Bläse für die Bereitschaft, den Scoping-Termin durchzuführen und die Planung weiter gemeinsam mit dem Regierungspräsidium positiv zu begleiten.

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Rechtliches Prozedere auf dem Weg zu einer B29neu

Aktuell läuft das Linienfindungsverfahren. Dies ist die behördenverbindliche und vorbereitende Grundsatzentscheidung über die Linienführung. Es definiert die ungefähre, aber noch nicht parzellenscharfe Lage der Trasse, die Vorrang vor Landes- und Ortsplanungen hat. Die Linienbestimmung kann von Dritten rechtlich nicht angefochten werden.

Die Entscheidung über die Linienführung trifft das Bundesverkehrsministerium auf Basis der vorgelegten Unterlagen. Ergebnisse sind dabei unter anderem: Anfangs- und Endpunkte der Strecke, Trassenverlauf, Straßencharakteristik (Brücken, Dämme, Tunnel), Verknüpfung mit dem Straßennetz, Lage und Ausgestaltung der Knotenpunkte, ÖPNV-Schnittstellen, Schiene, die Lage zu tangierten Ortschaften und schutzbedürftigen Bereiche.

Die Linienbestimmung selbst ist ein formaler Akt, der auf den Ergebnissen des vorgeschalteten Raumordnungsverfahrens fußt und nach der Zustimmung durch die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft) erfolgt. Diese bestätigt, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, und mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, übereinstimmt.

Bei einem „Scoping-Termin“ mit allen Behörden wird vorab geklärt, welche Untersuchungen für das Raumordnungsverfahren auf Basis der Machbarkeitsstudie 2015 nötig sind. Hier wird herausgearbeitet, was noch alles berücksichtigt werden muss.

Im Raumordnungsverfahren werden Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange unterrichtet und angehört. Auch eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die raumordnerische Beurteilung gibt es. Rechtsmittel Einzelner dagegen sind nicht möglich. Herr des Verfahrens ist das Regierungspräsidium. ⋌⋌⋌mas

Treffen zur B29neu
Treffen zur B29neu © Ostalbkreis

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