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Ärger wegen begonnenem Bauvorhaben

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Die Rosenberger Gartenhütte, die Auslöser des Ärgers ist.
Die Rosenberger Gartenhütte, die Auslöser des Ärgers ist. © ng

Warum eine „Nachgenehmigung“ für Unmut und Unverständnis bei Rat und Bürgern in Rosenberg sorgt.

Rosenberg. Eine kleine Tagesordnung hatte der Rosenberger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung abzuarbeiten. Und doch wurde besonders ein Punkt ausführlicher und engagiert diskutiert. Rosenberg.

Wieder einmal lag den Gemeinderäten eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes vor. Diesmal ging es um eine Gartenhütte mit einem angebauten Carport, die über die im Bebauungsplan beschlossene Baulinie hinausragt. Pikant: Sie muss nach dem Baurecht von der Genehmigungsbehörde im Landratsamt und dem Gemeinderat „nachgenehmigt“ werden, weil der Bau bereits begonnen wurde.

Gemeinderäte teils dagegen

Die Gemeinderäte Manfred Rupp und Josef Schips sprachen sich vehement gegen diese Befreiung aus, weil es „usus ist, so etwas zu beginnen und meist nach der Bezahlung einer gewissen Strafe vom Landratsamt genehmigt zu bekommen.“

Nach einigem Hin- und Her in der Debatte genehmigte der Rat letztlich mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen den Weiterbau.

Beim letzten Tagesordnungspunkt, der Schlussfragestunde, meldete sich eine Bürgerin.

Als Nachbarin des Bauherrn der begonnenen Gartenhütte sagte sie: „Da bleibt mir die Sprache weg! Wir wollten unser Gartenhäuschen um einen teilweise verglasten Freisitz verlängern, beantragen dazu eine Genehmigung und unser Vorschlag wurde abgelehnt!“

Sprach's, und verließ kopfschüttelnd den Raum.⋌⋌ ng

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