1. Startseite
  2. Ostalb
  3. Ellwangen

Angeklagter kommt mit einem blauen Auge davon

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Alexandra Rimkus

Kommentare

Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann aus Lauchheim wegen des Besitzes und Handels mit Drogen verantworten. Der Gericht gab ihm am Ende noch eine Chance und verhängte - entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft - noch eine Bewährungsstrafe.
Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann aus Lauchheim wegen des Besitzes und Handels mit Drogen verantworten. Der Gericht gab ihm am Ende noch eine Chance und verhängte - entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft - noch eine Bewährungsstrafe. © Archiv

Vor dem Ellwanger Amtsgericht musste sich  ein 31-Jähriger Mann aus Lauchheim wegen des Besitzes und Handels mit Drogen verantworten.

Ellwangen. Am Dienstag musste sich ein 31-jähriger Mann aus Lauchheim vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Der Angeklagte hatte vor zwei Jahren in seiner Heimatgemeinde einen recht regen Drogenhandel betrieben. Dafür setzte es jetzt eine Bewährungsstrafe.

Der 31-Jährige ist für die Polizei und Justiz kein Unbekannter. Der Mann hatte sich in den vergangenen 15 Jahren wegen zahlreicher Delikte - die Palette reicht von Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zum Betrug und zur Sachbeschädigung - 14 Vorstrafen eingehandelt. Am Dienstag musste er sich wieder einem Strafverfahren stellen - dieses Mal wegen des Besitzes und des Handels mit Kokain, Amphetaminen und Ecstasypillen in 14 Fällen. Wie Richter Norbert Strecker mutmaßte, sei das aber wohl nur "die Spitze eines Eisbergs". Der Angeklagte ließ das unkommentiert stehen; er merkte lediglich an, dass er an den Drogengeschäften, in die auch sein bereits abgeurteilter Bruder involviert war, nichts verdient habe. Die vorgeworfenen Taten, die allesamt auf dem eingezogenen Handy des Angeklagten fein säuberlich dokumentiert waren, räumte der 31-Jährige aber uneingeschränkt ein. Er habe damals "ein Drogenproblem" gehabt; mittlerweile habe er die Sucht aber überwunden. "Ich will damit nichts mehr zu tun haben", erklärte der 31-Jährige, den die Polizei damals in einer vollkommen verwahrlosten Wohnung vorgefunden hatte. "Ich bin richtig erschrocken, als ich die Bilder von ihrer Wohnung gesehen habe. Das waren ja haarsträubende, katastrophale Verhältnisse", so Strecker. Wie der 31-Jährige erklärte, habe das mit seiner drogenbedingten Antriebslosigkeit zu tun gehabt; ein "Messie" sei er nicht. Mittlerweile habe er sei Leben deutlich besser im Griff, versicherte der Mann dem Richter. Anfang dieses Jahres habe er sich mit einem kleinen Unternehmen selbstständig gemacht; der Betrieb sei gut angelaufen. 

Die Staatsanwältin ließ sich von diesen Ausführungen wenig beeindrucken. Sie forderte mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung. Die letzte Straftaten seien von dem 31-Jährigen noch in offener Bewährung begangen worden. Der Verteidiger hielt dagegen. Er wüsste nicht, was gegen eine günstige Sozialprognose für seinen Mandanten spreche. Er sei nachweislich dazu in der Lage, sein Leben selbst zu ordnen. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung mit entsprechenden Auflagen reiche deshalb aus. Dieser Einschätzung schloss sich am Ende auch Richter Norbert Strecker an. Der Angeklagte mache heute einen deutlich besseren Eindruck als noch vor wenigen Jahren. Er verhängte deshalb eine Freiheitstrafe von einem Jahr zur Bewährung, setzte die Dauer der Bewährungszeit mit drei Jahren aber hoch an. Zusätzlich wurde der Angeklagte zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro verurteilt - zu zahlen an die Stiftung der Tübinger Uni-Kinderklinik "Hilfe für kranke Kinder".

Auch interessant

Kommentare