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Bewaffneter Drogenhandel: zwei Jahre Haft

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Von: Jürgen Eschenhorn

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Zwei Jahre Haft wegen bewaffnetem Drogenhandel erhält ein 41-Jähriger aus Lauchheim. Die Haft kann vorerst ausgesetzt werden, wenn sich der Lauchheimer in stationäre Therapie begebe.
Zwei Jahre Haft wegen bewaffnetem Drogenhandel erhält ein 41-Jähriger aus Lauchheim. Die Haft kann vorerst ausgesetzt werden, wenn sich der Lauchheimer in stationäre Therapie begebe. © Rimkus, Alexandra

Elf Mal vorbestrafter 41-jähriger Lauchheimer bekommt Gefängnisstrafe, aber mit Option.

Ellwangen. Wegen unerlaubtem Besitzes und unerlaubtem bewaffnetem Handel mit Marihuana und amphetaminhaltigen Substanzen stand ein 41-jähriger Lauchheimer vor dem Schöffengericht um Richter Norbert Strecker am Amtsgericht Ellwangen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die aber zunächst ausgesetzt wird, wenn sich der Angeklagte wie beabsichtigt einer stationären Therapie unterzieht, um seine Sucht zu überwinden.

Wie Erster Staatsanwalt Dr. Jürgen Herrmann in seiner Anklage verlas, waren bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten T. im Oktober 2021 eine ganze Reihe bereits portionierte Tütchen mit Marihuana mit 12 Prozent THC und 10-prozentigem Amphetamin gefunden worden, zudem rund 95 Gramm Haschisch in Platten. Dazu in der Verwahrbox der Drogen und der weiteren Utensilien für die Aufbereitung ein Klappmesser und im Zimmer ein Schlagring, die rechtlich als Waffen gelten. Außerdem wurden 495 Euro beschlagnahmt. Er nehme einen minderschweren Fall an.

Der arbeitslose T. wohnt mit drei anderen Männern in einem Haus in Lauchheim in einer WG. Im Alter von 17 Jahren begann er mit dem Konsum von Cannabis, zuletzt bis 40 g pro Woche. Auch trank er, wie er sagte. Seit zwei Monaten habe er den Konsum deutlich herunter gefahren, seit Anfang des Jahres trinke er keinen Alkohol mehr.

Er habe sich in den vergangenen Tagen um einen Therapieplatz für eine stationäre Hilfe gekümmert und auch einen in Aussicht. Laut seinem Anwalt gebe der Angeklagte alle Taten vollumfänglich zu. Er habe nur außerhalb des Hauses Drogen verkauft, das gefundene Messer habe er nur zum Schneiden der Platten benutzt, der gefundene Schlagring sei ein Geschenk aus Jugendzeiten gewesen. Daher habe er nicht bewaffnet gehandelt. Richter Strecker entgegnete, dass laut Gesetz ein Aufbewahren solcher Dinge, auch wenn man sie nicht gegen Kunden richte, bereits als „bewaffneter Handel“ gilt.

Als Zeuge wurde ein Kriminalbeamter vernommen, der die Ermittlungen gegen T. führte. Man habe neben den beschriebenen Dingen auch drei Handys gefunden. Mit einem von ihnen habe der Angeklagte mit seinen Kunden kommuniziert, per Chat oder Telefonaten. Bei der Hausdurchsuchung sei er voll kooperativ gewesen. Laut Gutachten des LKA liegt der THC-Gehalt des gefundenen Rauschgifts über der Grenze für nicht geringe Mengen von 7,5 Prozent. Die Menge habe 1428 Konsumeinheiten. Im Bundeszentralregister finden sich seit 2002 elf Einträge, darunter auch mehrere abgebrochene Bewährungsstrafen. Der letzte stammt aus 2015.

In seinem Plädoyer berücksichtigte der Staatsanwalt auf Geständnis und Kooperationsbereitschaft. Er habe rechtlich Waffen gehabt, die man wahrscheinlich im Notfall auch benutzen würde. Er plädierte auf einen minderschweren Fall, verwies auch auf die vielen Vorstrafen. T. wolle sein Leben ändern, habe aber erst in den letzten Tagen vor der Verhandlung Aktivitäten gezeigt, davor nichts unternommen. Er forderte eine Strafe von zweieinhalb Jahren, während der T. eine Therapie vorbereiten solle.

Der Verteidiger anerkannte Vorstrafen und späte Aktivitäten, lehnte aber Gefängnis ab, „weil das in Drogensachen eher nichts bringt“, sagte er. Bei einer Bewährungsstrafe könne T. seine Wohnung behalten und eine Therapie angehen, zudem sein Leben neu ausrichten.

Das Gericht verurteilte T. zu einer Strafe von zwei Jahren, ohne Bewährung. Die Strafe könne zurückgestellt werden, wenn T. sich um eine Therapie kümmert und dies zeitnah nachweise.  Er habe rechtlich Waffen bereit gehalten, um sich eventuell wehren zu können. Er habe zu spät Aktivitäten zur Besserung unternommen. Zwei Handys, die gefundenen Drogen und das Bargeld bleiben eingezogen.

Der Verteidiger kündigte Einspruch an, um Zeit für die Suche für einen Therapieplatz zu gewinnen, was der Richter auch erwartet hatte, wie der bemerkte. 

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