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Ellenberg erhöht die Hundesteuer

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Ellenberg erhöht zum kommenden Jahr die Hundesteuern.
Ellenberg erhöht zum kommenden Jahr die Hundesteuern. © Pexels

Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einer neuen Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2024 einstimmig zu.

Ellenberg. Hundehalter in Ellenberg müssen ab dem kommenden Jahr für ihre Vierbeiner tiefer in die Tasche greifen. Die Gemeinde wird die Hundesteuer anheben. Der Gemeinderat stellte dafür in seiner Sitzung am Dienstag die Weichen.

Wie Bürgermeisterin Anna-Lisa Bohn eingangs ausführte, sind derzeit rund 110 Hunde in Ellenberg steuerlich gemeldet; sie brächten der Gemeinde jährliche Steuereinnahmen von circa 8000 Euro.

2015 habe die Gemeinde letztmals an der Hundesteuerschraube gedreht; jetzt sei es an der Zeit, neu zu justieren, erklärte Bohn. Wie die Bürgermeisterin in diesem Zuge noch betonte, gehe es dabei keineswegs um den finanziellen Ertrag. Die Steuer erfülle vor allem einen "ordnungsbehördlichen Zweck", schließlich müsse die Gemeinde regelmäßig öffentliche Wege und Plätze von den Hinterlassenschaften der Vierbeiner befreien. 

Auf Vorschlag der Verwaltung wird die Steuer deshalb nun von aktuell 78 Euro auf 84 Euro für den ersten Hund steigen. Für jeden weiteren Hund steigt die Steuer von bisher 156 Euro auf 168 Euro. Richtig teuer wird es für die Halter von Kampfhunden, sie müssen 600 Euro zahlen beziehungsweise für jeden weiteren Hund 1200 Euro.

Nach wie vor sollen bestimmte Hunde in der Gemeinde von der Steuer befreit bleiben, wobei die Vorgaben strikter formuliert werden. So kommt ein Jagdhund in Ellenberg künftig nur noch dann um die Steuerpflicht herum, wenn er eine Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich ablegen konnte und der Besitzer des Vierbeiners gleichzeitig eine Jagdpacht nachweisen kann. Die Steuerbefreiung soll dabei auf den Ersthund des Jägers begrenzt bleiben. Ein zweiter Jagdhund kostet.

Neben Therapie- und Polizeihunden können auch Hunde, die zur Bewachung von abgelegenen Gebäuden eingesetzt werden, in Ellenberg von der Steuerpflicht befreit werden. Hier wurde nun allerdings festgelegt, dass die betreffenden Aussiedlerhöfe mindestens 100 Meter von einem nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen müssen.  Der überarbeiteten Satzung samt der neuen Steuersätze stimmte der Gemeinderat am Ende einstimmig zu.

Wie Bohn abschließend noch informierte, plane die Gemeinde die Aufstellung von zwei weiteren Hundetoiletten in Ellenberg und Breitenbach. Der Wunsch, die Hundesteuer, für eine solche Maßnahme einzusetzen, sei von mehreren Bürgern an die Verwaltung herangetragen worden,  so Bohn.

Gebühren für Rathausdienstleistungen steigen auch

Neugefasst wurde in der Sitzung am Dienstag dann auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen.Hier habe man 2001  - damals wegen der Einführung des Euros -die letzte Änderung vorgenommen, informierte die Ellenberger Verwaltungschefin die Räte. Auch hier bestehe jetzt Handlungsbedarf. Die Mindestgebühr bei vielen Dienstleistungen, wie etwa bei Aktenauskünften, wurde von 1,50 Euro auf drei Euro angehoben. Die Gebühr für Eheschließungen außerhalb des Rathauses wurde auf 60 Euro festgesetzt; der Auf- und Abbau je Stehtisch samt Hussen für eine Trauung wird extra berechnet und ist mit zehn Euro veranschlagt. Wer plaktieren möchte, bekommt die Genehmigung für zehn Euro - ausgenommen bleiben von dieser Gebührenpflicht örtliche Vereine.  Neu ist auch die Regelung bei Fundsachen, für die Aufbewahrung und Aushändigung von Sachen werden zwei Euro von der Gemeindeverwaltung verlangt; bei Tieren zehn Euro zuzüglich der Unterbringungskosten. Die neue Satzung wird zum 1.Mai in Kraft treten. 

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