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Geflügelpest: Warum Teile Rosenbergs betroffen sind

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Auf Grund der Nähe des Ausbruchs zur Landkreisgrenze sind Teile der Gemeinde Rosenberg im Ostalbkreis von der Überwachungszone umfasst, so dass auch im Ostalbkreis für dieses Gebiet eine Allgemeinverfügung erlassen wird. Die Ausdehnung der Überwachungszone im Ostalbkreis ist der untenstehenden Grafik zu entnehmen.
Auf Grund der Nähe des Ausbruchs zur Landkreisgrenze sind Teile der Gemeinde Rosenberg im Ostalbkreis von der Überwachungszone umfasst, so dass auch im Ostalbkreis für dieses Gebiet eine Allgemeinverfügung erlassen wird. Die Ausdehnung der Überwachungszone im Ostalbkreis ist der untenstehenden Grafik zu entnehmen. © ca

Rosenberg. Rosenberg ist noch von der Überwachungszone des Geflügelpest-Ausbruchs in Schwäbisch Hall betroffen. Dies hat das Landratsamt am Dienstag mitgeteilt.

Vorgeschichte: Am Samstag, 9. April, wurde die Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall nachgewiesen und damit der Ausbruch der Geflügelpest oder „Aviären Influenza“ amtlich festgestellt.

Aufgrund des Seuchenausbruches sind von den zuständigen Behörden Maßnahmen zu ergreifen, die per Allgemeinverfügung angeordnet werden.

So wird um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Hier werden die Geflügelbestände von den Veterinärämtern stichprobenartig untersucht. Auf Grund der Nähe des Ausbruchs zur Landkreisgrenze sind Teile der Gemeinde Rosenberg im Ostalbkreis von der Überwachungszone umfasst. In der Überwachungszone gelegene Geflügelhalter müssen die in einer Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen einhalten.

Diese umfassen im Wesentlichen Biosicherheitsmaßnahmen, Dokumentationspflichten, die Pflicht zur Meldung von vermehrten Krankheits- und Todesfällen in den Geflügelbeständen an den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Das Geflügel in der Überwachungszone gelegener Geflügelhaltungen muss auch wieder aufgestallt werden, das bedeutet, es herrscht Stallpflicht.

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