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Hoffen auf die zweite Zufahrt für „Roderslache 3“

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Das Gebiet Roderslache soll nach dem Willen der Anwohner überarbeitet und eine zweite Zufahrt ermöglicht werden.
Das Gebiet Roderslache soll nach dem Willen der Anwohner überarbeitet und eine zweite Zufahrt ermöglicht werden. Foto: ng © ng

Warum Tannhausener eine Überarbeitung der bestehenden Bauplanung wünschen.

Tannhausen. Inwieweit sind Ämter und Behörden bereit, eine seit dem Jahr 1996 bestehende Bauplanung zu überarbeiten und heutigen Bedürfnissen anzupassen? Dies wünscht seit September 2022 eine Bürgerinitiative „Roderslache 3.1“. Die Zufahrt zu diesem aus über 60 Häuern bestehenden Neubaugebiet sei jetzt schon an der Grenze. Hinzu kommen 34 weitere Bauplätze im dritten Bauabschnitt.

Kann eine 27 Jahre alte Bauplanung heutigen Bedürfnissen gerecht werden? Kleinere Bauplätze, Mietwohnungen, Wohnungsgemeinschaften, seniorengerechte Häuser, Tiny-Häuser sind Faktoren, die bei einer heutigen Wohnraumentwicklung mehr denn je eine Rolle spielen. Da die Bauabschnitte „Roderslache 1 und 2“ bereits bebaut sind und die Erschließung des ersten Teils des 3. Bauabschnitts mit 17 Bauplätzen kurz vor dem Abschluss steht, könnten solche Wünsche höchstens im zweiten Teil mit ebenfalls 17 Bauplätzen verwirklicht werden. Dies ergab ein „Vor-Ort-Termin“ am Mittwochnachmittag.

Bürgermeister Siegfried Czerwinski hatte dazu Anwohner und den Gemeinderat zu einem Lokaltermin eingeladen. Mit der verantwortlichen Bauingenieurin Manuela Bergdolt von den planenden Ellwanger Stadtlandingenieuren wurden die Erschließungsarbeiten besichtigt.

Gemeinderat Gerhard Goldammer stellte fest, dass nur wenig „öffentliches Grün“ eingeplant ist, Ratsmitglied Gerhard Körner fragte nach der Breitbandverkabelung. Bauinteressenten – mittlerweile sind sechs Bauplätze verkauft – informierten sich über Straßenhöhen und Oberflächen der Bauplätze. Im Vordergrund steht der Wunsch nach einer zweiten Zufahrt zum Baugebiet. „Ob dies über die Ellwanger Straße (L1076) oder über die Bopfinger Straße (L2221) geschehen kann, müssen die zuständigen Behörden entscheiden“, so Czerwinski.

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