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In der Kneipe abgewiesen: Zwei Männer rasten aus

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Von: Alexandra Rimkus

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Vor einer Bar in Ellwangen war es im Sommer zu einer handfesten Auseindandersetzung zwischen Beamten und zwei angetrunkenen Mönnern gekommen. Zuvor waren die Männer in der Kneipe abgewiesen worden.
Vor einer Bar in Ellwangen war es im Sommer zu einer handfesten Auseindandersetzung zwischen Beamten und zwei angetrunkenen Mönnern gekommen. Zuvor waren die Männer in der Kneipe abgewiesen worden. © pixabay

Der Vorfall hatte sich im Sommer des vergangenen Jahres vor einer Bar in der Ellwanger Innenstadt zugetragen.

Ellwangen. Vor dem Amtsgericht mussten sich am Mittwoch zwei Männer unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Sie waren im Juli des vergangenen Jahres vor einer Bar in der Ellwanger Innenstadt mit sechs Polizisten und einem Polizeihund aneinandergeraten.

Die Situation vor der Bar war am frühen Morgen des 27. Juli eskaliert, als man den beiden stark angetrunkenen 37 und 47 Jahre alten Männern,  einer aus Russland, der andere aus Kasachstan, den Zutritt zur Kneipe verwehrt hatte - mit Verweis auf den anstehenden Zapfenstreich.

Was sich danach zugetragen hat, ließ sich in dem Verfahren nicht mehr genau rekonstruieren. Fest steht nur: Die beiden Männer zogen trotz Platzverweises an dem Abend ganz offenbar nicht ab, weshalb die Angestellten des Lokals die Polizei alarmierten, die mit sechs Beamten und einem Hund anrückte. In der Folge geriet die Situation außer Kontrolle. Der jüngere der beiden Männer widersetzte sich nicht nur den Beamten, er provozierte auch noch den Polizeihund, in dem er laut gegen den Einsatzwagen schlug. Der Hund biss am Ende zu und verletzte den Mann am Bauch. Der 47-jährige Begleiter des Mannes sah in diesem Moment rot und griff unter anderem eine Polizistin an, die sich mit Pfefferspray zur Wehr setzen musste; am Ende konnten die beiden aufgebrachten Männer nur mit größter Mühe von den Beamten festgesetzt werden. 

Einspruch gegen Strafbefehle

Normalerweise hätte dieser Zwischenfall trotzdem kein gerichtliches Nachspiel gehabt. Da die beiden Delinquenten aber die von der Staatsanwaltschaft verhängten Strafbefehle über  6000 beziehungsweise 8400 Euro nicht akzeptieren wollten und Einspruch einlegten, traf man sich jetzt vor Gericht. Dabei machte Anke Stiefel-Bechdolf, die Anwältin des 47 Jahre alten Angeklagten deutlich, dass ihr Mandant finanziell nicht in der Lage sei, die aufgebrummte Strafe zu zahlen. Der angestellte Maschinenführer finanziere derzeit Haus, Küche und Auto und sei überdies Vater von drei Kindern, die alle noch im Haushalt der Eltern lebten. "Es ist bei ihm wirklich ganz, ganz eng", so die Anwältin. Weiter betonte sie, dass der Vorfall vor allem auf "Kommunikationsprobleme" zurückzuführen sei. Ihr Mandant habe an dem Abend überhaupt nicht verstanden, warum man ihn nicht bedienen wollte, obwohl an den anderen Tischen noch Gästen saßen. "Er hat das als einen Ausdruck von Ausländerfeindlichkeit empfunden. Und darauf reagiert er sehr empfindlich", so die Verteidigerin, die sich in ihrem abschließenden Plädoyer für eine deutlich geringere Geldstrafe oder Arbeitsstunden für ihren Mandanten und dessen Kumpel auf der Anklagebank aussprach.

"Schwitzen statt sitzen"

Dem folgte schlussendlich auch Richter Norbert Strecker. Er verhängte gegen den bis dato noch nicht vorbestraften 47-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro; der 37-Jährige, der schon einige Vorstrafen auf dem Konto hat, muss 1600 Euro zahlen. Mit Verweis auf das Programm "Schwitzen statt sitzen" erklärte Strecker, dass die beiden Männer diese Geldstrafen alternativ auch abarbeiten können, falls ihnen die Zahlung der Strafe selbst in Raten nicht möglich sein sollte.

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