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Kollegen bedroht und Nachbarn bespuckt

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Von: Alexandra Rimkus

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Ein 34-Jähriger musste sich am Dienstag wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Ellwangen verantworten.
Ein 34-Jähriger musste sich am Dienstag wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Ellwangen verantworten. © Archiv

Einschlägig vorbestrafter 34-Jähriger erhält Bewährungsstrafe und muss gemeinnützige Arbeit ableisten.

Ellwangen. Er beschäftigt seit über 20 Jahren deutsche Gerichte. Jetzt saß ein 34-jähriger Mann aus Ellwangen erneut vor dem Kadi. Er hatte einen Arbeitskollegen beleidigt und bedroht und - einen Tag nach dieser Tat - dann auch noch  Nachbarn bespuckt. Und das gleich zweimal. Dafür setzte es jetzt eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Der 34-Jährige, der aus Griechenland stammt, und mit seiner Frau und seinen vier kleinen Kindern derzeit vom Jobcenter finanziert wird und laut eigener Aussage insgesamt rund 3000 Euro im Monat an Unterstützung erhält, war im vergangenen Jahr noch bei einem Online-Fachhandel  beschäftigt. Hier war der Mann im August 2022 mit einem Arbeitskollegen heftig aneinandergeraten. Der Streit gipfelte schlussendlich mit den Worten  "Ich poliere Dir gleich die Glatze und schlage dir den Schädel ein" - ausgestoßen vom 34-Jährigen, der daraufhin seinen Job nach kurzer Beschäftigungsdauer wieder los war. Der Chef hatte nach dem Vorfall umgehend die Kündigung ausgesprochen. Einen Tag später erwischte es dann auch noch einen Nachbarn des 34-Jährigen. Er wurde vom Angeklagten nach einem kurzen Wortgefecht vorm Haus zweimal angespuckt.

"Falsche Zeit, falscher Ort"

Der 34-Jährige räumte beide Taten im Prozess voll umfänglich ein. Gab aber an, von seinen beiden Opfern provoziert worden zu sein. Der glatzköpfige Kollege soll ihn "vom ersten Tag" an getriezt und beleidigt haben und auch der Nachbar sei regelmäßig ausfällig geworden und habe ihn unter anderem als "Scheiß Kanacke" verunglimpft und sich dazu regelmäßig über die Kinder des 34-Jährigen beschwert. Einen Tag nach der Kündigung sei er sehr dünnhäutig  gewesen, erklärte der Angeklagte. Als der Nachbar ihn in dieser Situation dann mal wieder anpöbelte, seien ihm die Sicherungen durchgebrannt und er habe gespuckt: "Es war einfach die falsche Zeit, der falsche Ort, es tut mir leid", erklärte der 34-Jährige, der sich 2002 erstmals vor einem deutschen Gericht verantworten musste. Danach folgte ein Strafverfahren nach dem anderen.  2010 kam er wegen diverser Delikte, darunter Diebstahl mit Waffen, für drei Jahre in Haft. Seit rund vier  Jahren ist der 34-Jährige, der früher ein massives Alkohol- und Drogenproblem hatte, aber nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Seine Kinder hätten diesen Wandel bewirkt, erklärte der Mann dem Gericht.

Eine "akzentuierte Persönlichkeit"

Staatsanwältin Luisa Rupp forderte abschließend für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung samt 500 Euro Geldstrafe. Der 34-Jährige habe die letzten Jahre straffrei gelebt; die beiden angeklagten Taten seien lediglich "Bagatelldelikte". Dieser Einschätzung schloss sich auch Verteidiger Timo Fuchs an. Die Zeit der schweren Straftaten sei bei seinem Mandanten, der über eine "akzentuierte Persönlichkeit" verfüge, lange vorbei; er habe sich insgesamt positiv entwickelt. Fuchs erinnerte an Verfahren in der Vergangenheit: "Da hat er nur geschrien und rumgebrüllt, niemand konnte ausreden." Fuchs befand, dass für die beiden jüngsten Vergehen seines Mandanten deshalb auch eine Geldstrafe ausreichend sein könnte.

Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker fällte schlussendlich ein salomonisches Urteil. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs  Monaten zur Bewährung und legte dem 34-Jährigen zusätzlich noch 50 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Das Urteil würdigte die gute Entwicklung des Angeklagten, erklärte Strecker. Der Mann habe sich diese Chance verdient.

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