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Messerstecher kommt straffrei davon

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Von: Alexandra Rimkus

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Vor dem Amtsgericht Ellwangen musste sich am Montag ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte im Streit zum Messer gegriffen.
Vor dem Amtsgericht Ellwangen musste sich am Montag ein 21-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er hatte im Streit zum Messer gegriffen. © Pexels

Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht gehen von einer Notwehrsituation aus.

Ellwangen. Vor dem Amtsgericht Ellwangen musste sich am Montag ein 21-jähriger Mann aus Bopfingen verantworten. Der Auszubildende hatte im November 2021 einen Mann mit einem Messer verletzt. Das Verfahren wurde nach äußerst zähem Verlauf am Ende eingestellt.

Der Vorfall, um den es am Montag im Ellwanger Amtsgericht ging, hatte sich bereits am 19. November 2021 in der Reichsstädter Straße in Aalen zugetragen. Hier war der angetrunkene 21-jährige Angeklagte in den frühen Morgenstunden mit einer Gruppe Männer in Streit geraten, die ihn eine Packung Zigaretten abgeknöpft hatten. Die Situation eskalierte schnell. Der 21-Jährige streckte den Rädelsführer der Gruppe mit einem Faustschlag nieder und suchte danach zu Fuß das Weite. Nach wenigen Metern wurde er aber von seinem Gegner erneut gestellt, auf deutsch und in einer anderen Sprache schlimm beleidigt und laut Aussage des Angeklagten auch bedroht. "Ich habe nicht mehr weiter gewusst, er hat einfach nicht aufgehört. Ich habe in dem Moment keine andere Möglichkeit mehr gesehen, als das Messer zu ziehen und damit rumzufuchteln." Dies geschah laut dem 21-Jährigen aber ausdrücklich nicht in der Absicht, den Kontrahenten ernsthaft zu verletzen. "Ich hatte bis dahin wirklich einen total schönen Abend, war überhaupt nicht auf Stress aus und wollte eigentlich nur mit dem Zug nach Hause", erklärte der Azubi dem Schöffengericht. Ihm tue es leid, dass der Streit so unschön geendet ist. "Aber es ging alles so schnell, von null auf 100. Ich hatte in dem Moment selbst Angst und wusste nicht, was er vorhat." Er habe in jedem Falle nicht bewusst zugestochen. Trotzdem erlitt sein Gegner an dem Abend eine Schnittverletzung am Oberarm.

Ob sich das alles wirklich so zugetragen hat, ließ sich vor Gericht nicht mehr klären. Das vermeintliche "Opfer" zog es am Montag vor, nicht vor Gericht zu erscheinen.  Wie ein Polizeibeamter aussagte, habe der Mann schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung "desinteressiert" gewirkt. "Er hatte es regelrecht bereut, dass er den Vorfall bei der Polizei angezeigt hatte", sagte der Beamte aus. Auch ein weiterer Zeuge und Teilnehmer der Auseinandersetzung blieb dem Prozess trotz gerichtlicher Ladung fern.

Schlussendlich kamen Staatsanwalt, Verteidigung und Gericht überein, das Verfahren einzustellen.  Rechtsanwalt Timo Fuchs hatte zuvor noch betont, dass sein Mandant offenkundig in Notwehr gehandelt habe und bei diesem Fall vermutlich mehr Opfer als Täter gewesen ist. Man habe den 21-Jährigen bestohlen und bedroht. "Und das Recht muss dem Unrecht nicht weichen", betonte Fuchs mit Nachdruck, der deshalb zunächst auch auf einen Freispruch für seinen Mandanten gedrängt hatte.

Am Ende einigte man sich auf eine für den Angeklagten folgenlose Verfahrenseinstellung. Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 21-Jährigen wird somit nicht im Bundeszentralregister auftauchen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.

Für das vermeintliche Opfer der Auseinandersetzung wird es indes etwas unangenehmer. Dem Mann wurde vom Gericht eine Ordnungsstrafe von 200 Euro aufgebrummt, die er ersatzweise an vier Tagen im Gefängnis absitzen kann. "Es geht einfach nicht an, dass Zeugen - gerade so wie sie lustig sind - vor Gericht auftauchen oder wegbleiben", begründete Richter Michael Schwaiger diese Entscheidung.  

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