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Subventionsbetrug: 61-Jähriger wegen erschlichener Coronahilfen vor Gericht

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Von: Alexandra Rimkus

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Ein 61-Jähriger musste jetzt vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen Subventionsbetrug verantworten. Er hatte - unter Angabe falscher Daten - über 21 000 Euro an Corona-Hilfen beantragt und erhalten.
Ein 61-Jähriger musste jetzt vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen Subventionsbetrug verantworten. Er hatte - unter Angabe falscher Daten - über 21 000 Euro an Corona-Hilfen beantragt und erhalten. © Archiv

Dreieinhalb Jahre saß ein Handelsvertreter wegen Betrugs in Haft. Jetzt musste er sich wieder vor Gericht verantworten - der Mann hatte sich während der Pandemie staatliche Coronahilfen erschlichen.

Ellwangen. Vor dem Amtsgericht Ellwangen musste sich am Dienstagnachmittag ein 61-jähriger Einzelhandelskaufmann aus einer Virngrundgemeinde wegen Subventionsbetrug verantworten. Der Mann hatte während der Pandemie unter Angabe falscher Daten drei Mal staatliche Unterstützung beantragt und erhalten. Insgesamt flossen rund 21 000 Euro an den 61-Jährigen, der dafür nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist.

Das Verfahren hätte für den 61-Jährigen durchaus noch schlimmer enden können. Denn: Der Mann ist vorbestraft. Er saß von 2014 bis 2018 wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs mit angeblich hocheffizienten Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken im Gefängnis. Damals hatte der heute 61-Jährige für ein Nürnberger Unternehmen als freier Handelsvertreter gearbeitet. Das man ausgerechnet ihn für die Vergehen des Unternehmens in Haft schickte, andere (Führungskräfte)  aber laufen ließ, nagt noch heute an dem Mann. "Ich lebe auf dem Dorf und trage dort jetzt den Stempel Betrüger auf der Stirn." Er schäme sich noch immer deswegen.

Dabei habe er nach der Haft eigentlich ganz neu anfangen wollen - mit einem kleinen Gewerbe, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Doch dann sei Corona gekommen. Nichts ging mehr. Ein Bekannter habe ihn schließlich auf die Idee gebracht, staatliche Unterstützung zu beantragen. Das tat er in der Folge dann auch. Dreimal stellte er Anträge, dreimal machte er dabei falsche Angaben, dreimal erhielt er Geld von der L-Bank, das auch noch auf das Konto seiner Tochter ausgezahlt wurde, da sein eigenes Konto nach wie vor mit einer Pfändung belegt ist.

"Man musste ja nichts nachweisen, man musste nur behaupten"

Auf die Frage, warum er bei den Anträgen getrickst hat, beteuerte der 61-Jährige, dass ihm seine Fehler bei der Antragstellung nicht bewusst gewesen seien. Was Richter Norbert Strecker nicht so recht glauben konnte. Nachvollziehbarer war da schon die Einlassung von Verteidiger Timo Fuchs, der anmerkte, dass die angebotenen Corona-Hilfen eben auch ein sehr "niederschwelliges Angebot" gewesen seien. "Man musste ja nichts nachweisen, man musste nur behaupten."

Der Angeklagte versicherte in diesem Zuge, dass er seinen Fehler bereue, und er das Geld "auf jeden Fall" zurückzahlen möchte. Was derzeit aber nicht so einfach sei, da er aktuell nichts arbeitsfähig ist. Die Situation belaste ihn einfach zu sehr. Bislang habe er nur 100 Euro von den zu Unrecht erhaltenen Staatshilfen zurückzahlen können.

Staatsanwältin Mareen Falkenstein nahm dem 61-Jährigen seine Reue nicht ab. Sie sei überzeugt, dass dem Mann jede Einsicht im Bezug auf die eigene Schuld fehle. Er sei 2014 weder unschuldig im Knast gelandet, noch sei er jetzt unschuldig in einen Subventionsbetrug hineingeschlittert.  Das sei "absurd". Vielmehr habe der Angeklagte nach der Haft eine Chance für einen Neuanfang bekommen, diese aber nicht genutzt. Man müsse davon ausgehen, dass er bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit wieder straffällig wird. Das Angebot müsse nur "niederschwellig" genug sein. Die Staatsanwältin forderte deshalb für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren - ohne Bewährung.

Verteidiger kritisiert die Staatsanwältin

Verteidiger Timo Fuchs übte anschließend Kritik  - und zwar an der Staatsanwältin. Er vermisse bei ihr die Sachlichkeit. Die gewählte Tonart sei "abfällig und persönlich." Erst danach widmete sich Fuchs seinem Plädoyer und betonte, dass sein Mandant im Verfahren "keine Strategie der Verschleierung" gewählt habe und durchaus zu seinen Fehler stehe. Aufgrund der Vorstrafe sei eine Freiheitsstrafe zwar angemessen - die könne und müsse aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden, postulierte Fuchs.

Zu diesem Schluss kam danach auch Richter Norbert Strecker, der eine Freiheitsstrafe von elf Monaten zur Bewährung verhängte. Der 61-Jährige lebe in intakten sozialen Verhältnissen; er gehe deshalb nicht davon aus, dass der Mann noch einmal straffällig werden wird, sagte der Richter. Gleichwohl legte Strecker die Bewährungszeit auf drei Jahre fest und verhängte als Auflage noch die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit - "als Sühne".

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