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BI Hochwasserschutz zieht vors Verwaltungsgericht

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Von: Jürgen Eschenhorn

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Um Niederalfingen besser vor Hochwasser zu schützen, könnte entlang des Schlierbachs ab hier bis fast zur Parkplatzbrücke eine Mauer gebaut werden. Die BI klagt nun dagegen.
Um Niederalfingen besser vor Hochwasser zu schützen, könnte entlang des Schlierbachs ab hier bis fast zur Parkplatzbrücke eine Mauer gebaut werden. Die BI klagt nun dagegen. © je

Warum 18 Mitglieder der BI gegen die Genehmigung der Schutzmauer Klage einreichen.

Hüttlingen-Niederalfingen. Der Hochwasserschutz in Niederalfingen bleibt ein vielfach diskutiertes Thema. Ende März hatte das Landratsamt die Planfeststellung, sprich Genehmigung für eine Schutzmauer am Freibad, für Optimierungsmaßnahmen an der Verdolung und die Beseitigung der Reste der abgerissenen Brücke am Freibad erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Mitglieder der „BI Hochwasserschutz sofort“ Klagen beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht.

Gegen eine Planfeststellung der unteren Wasserbehörde  des Landratsamts kann vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart geklagt werden, da sie als Landesbehörde gilt. Wie ein Pressesprecher des Gerichts mitteilt, sind bei der zuständigen Kammer  18 Klagen eingegangen.

Innerhalb einer festgelegten Frist müssten die Kläger nun ihre Begründungen nachreichen, wie er sagt.

Baubeginn nun fraglich

Mit der Erteilung der Planfeststellung durch das Landratsamt hätte die geplante Mauer ab Oktober umgesetzt werden können. Das zwischen 50 Zentimeter und rund 1,40 Meter hohe Bauwerk ab dem Badeingang entlang des Parkplatzes hätte nach den Planungen den oberen Teil des Dorfes vor Hochwasser geschützt. Weitere Maßnahmen, die in einem Gutachten eines Fachbüros vorgeschlagen worden waren, dann das ganze Dorf.

Die „Planungen für diese Maßnahmen seien in den Endzügen, sie sollen dem Gemeinderat im Mai vorgestellt werden“, wie Bürgermeister Günter Ensle berichtet.

Sie müssten dann ebenfalls das Verfahren zur wasserrechtlichen Genehmigung  durchlaufen, das sei unbedingte Voraussetzung für eine Planfeststellung.

Skepsis und Kritik seitens BI

Die „BI Hochwasserschutz sofort“ bezweifelt die Wirksamkeit der Mauer, wie ihr Vorsitzender Anton Hügler und ihr Sprecher Wilhelm Hammer im Gespräch sagen. Sie erhöhe im Gegenteil „durch eine Beschleunigung des strömenden Wassers die Gefahren für das Dorf“, sagen sie. Sie sei eine Alibimaßnahme und verschwendetes Steuergeld, ergänzt Hammer.

Wichtig seien die Erhöhung des Ringdamms und die Verengung des sogenannten Thyssen-Durchlasses oberhalb des Naturfreibades und in der Folge weitere „naturnahe Rückhalteflächen in den Wiesen“ im Oberlauf des Schlierbachs. Man verstehe nicht, dass die Maßnahme am Ringdamm nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen sei. Dazu entgegnet Ensle, dass die Mauer am 26. Februar 2021 in das Verfahren gegangen sei, lange bevor die Ringdamm-Erhöhung vom Fachbüro vorgeschlagen wurde.

Die BI lässt zudem nach eigenen Angaben derzeit die Rechtmäßigkeit der erfolgten Planfeststellung juristisch untersuchen, und zweifelt auch einige Berechnungen in der Flussgebietsuntersuchung des Fachbüros Winkler an.

Zudem sei entgegen der Angaben nicht der gesamte Lauf des Schlierbachs einbezogen worden. So unter anderem dessen Einmündung in den Kocher, die bei Hochwasser Rückstau in den Ort ergebe. Weiterer Kritikpunkt der BI ist, dass „die Verwaltung und die Behörde widerrechtlich eine Verwallung auf einem Privatgrundstück planten, ohne Zustimmung des Eigentümers“.

Kopfschütteln bei Ensle

Dazu sagt Ensle, man wolle mit diesem verhandeln. Er könne aber nicht verstehen, dass die BI und ihre Mitglieder jetzt klagen und so erste wirksame Schutzmaßnahmen zumindest verzögerten. Man könne verschiedener Meinung sein, aber die Flussgebietsuntersuchung habe grundlegende Ergebnisse gebracht und auf deren Basis sei ein demokratischer Prozess mit Beschlüssen erfolgt, ergänzte er.

„Alle vier Maßnahmen schützen den gesamten Ort gegen ein HG100, wie es 2016 geschah, und mehr“, betont der Bürgermeister. Die BI entgegnet, für alle Entscheidungen gewappnet zu sein.

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