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Bewerber als Vertreter des Volks gesucht

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Bis Ende März können sich Interessierte für das Amt des Jugendschöffen beim Landratsamt bewerben.

Aalen. Bis Ende März können sich Interessierte beim Jugendamt des Ostalbkreises für das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen bewerben.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Ostalbkreis Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd und dem Landgericht Ellwangen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Bewerber gesucht

Aus den Vorschlägen des Jugendhilfeausschusses wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Ostalbkreis wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer und Ähnliches) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Was für das Amt nötig ist

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Interessenten richten ihre Bewerbung bis Freitag, 31. März, an das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Jugend und Familie, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen. Bewerbungsformulare gibt's unter www.ostalbkreis.de oder www.schoeffenwahl.de.

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