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Biomüll: So regeln es Nachbar-Kreise

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Von: Martin Simon

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Biomüll.
Biomüll. © Oliver Giers

Ein überblick, wie in den Landkreisen Göppingen, Rems-Murr, Heidenheim und Schwäbisch Hall mit Biomüll und dessen Abfuhr verfahren wird und was das die Haushalte kostet.

Aalen

Bei der Biomüllentsorgung stehen im Ostalbkreis Änderungen im Raum: Biotonnen sollen eingeführt, die Kunststoff-Biobeutel durch solche aus Papier ersetzt werden. Wir haben uns umgesehen und liefern einen Überblick, wie es in den baden-württembergischen Ostalb-Nachbar-Landkreisen läuft und was es dort kostet.

Biomüll im Landkreis Göppingen

Biotonne:Der Ostalbkreis war bei der Biomüllentsorgung einst Vorbild für den Landkreis Göppingen. Daher gibt es dort aktuell ebenfalls keine Biotonne, sondern Kunststoff-Biobeutel, dort aber in Blau.

Bioabfälle: Rein darf in die Säcke im Landkreis Göppingen das gleiche wie auf der Ostalb.

Abfuhr: Die Biomüllsäcke werden das ganze Jahr über wöchentlich eingesammelt.

Kosten: Alle Haushalte müssen für Restmüllentsorgung bezahlen, je nach Tonne und Anzahl der Haushaltsmitglieder, zwischen 72 und 108 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Gebühren je Leerung zwischen 4,25 und 17 Euro.

Die Kosten für die Entsorgung von Biomüll werden für Haushalte im Landkreis Göppingen aber nicht gesondert sichtbar. Alle Haushalte erhalten nämlich mit ihrem Abfallgebührenbescheid einen Gutschein über 60 15-Liter-Biobeutel. Wem die nicht reichen, der kann für drei Euro zehn 15-Liter-Beutel dazu kaufen. Für die einzelne Abfuhr der Biobeutel müssen die Haushalte nicht gesondert bezahlen.

Eigenkompostierung: Die ist uneingeschränkt erlaubt.

Nutzung:In einer Vergärungsanlage entsteht aus dem Bioabfall Biogas, das zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt wird.

Biomüll im Rems-Murr-Kreis

Bio-Tonne: Im Rems-Murr-Kreis ist eine Bio-Tonne Pflicht. Die gibt es in den Größen 80, 120 oder 240 Liter. Es können auch mit Nachbarn „Biomüllgemeinschaften“ gebildet und die Biotonne zusammen genutzt werden.

Bioabfälle: Im Rems-Murr-Kreis darf neben Speiseresten und Co. alles in die braune Tonne, was bei uns im Grünschnitt landen muss. Bioabfälle sollen aber auf keinen Fall in Plastiktüten, sondern in Papiertüten oder Zeitungspapier eingepackt werden. Auch Folienbeutel, die als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht rein.

Abfuhr: Leerungen sind von Mai bis Oktober wöchentlich und ab November 14-tägig.

Kosten: Die verpflichtende Müll-Jahresgrundgebühr kostet für einen Einpersonen-Haushalt 69, für Zwei- und Drei-Personenhaushalte 75 und für einen Vier- und Mehr-Personen-Haushalt 78 Euro. Hinzu kommen für die Biotonne bei 80 Litern 23 Euro, für 120 Liter 35 Euro und für 240 Liter 70 Euro. Wird eine Biotonne wegen Störstoffen nicht geleert, kann man diese mit einer Biotonnen-Banderole versehen und mit der Restmüllsammlung abholen lassen. Banderolen kosten für 80-Liter-Tonnen zehn Euro, für 120-Liter-Tonnen 14 Euro und für 240 Liter-Tonnen 25 Euro.

Eigenkompostierung: Wer selbst kompostiert, kann eine Befreiung von der Biotonnenpflicht beantragen. Er muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass sämtliche in seinem Haushalt anfallenden organischen Abfälle der Kompostierung zugeführt werden, dass pro Haushaltsangehörigem für die Ausbringung des Komposts eine Fläche von mindestens 25 Quadratmeter vorhanden ist, dass keine organischen Abfälle in der Restmülltonne oder auf andere unerlaubte Weise entsorgt werden, und dass er den Wegfall seiner - Kompostierung umgehend dem Abfallentsorger meldet und eine Bioabfalltonne bestellt. Selbstkompostierer können zusätzlich eine eigene Biotonne nutzen.

Nutzung: Aus den Bioabfällen werden in der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal Biogas für die energetische Nutzung und Biokompost.

Biomüll im Landkreis Heidenheim

Biomülltonne: Der Landkreis stellt Biomülltonnen bereit. Die Größe der Tonne hängt von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen ab.

Bioabfall: Küchenabfälle und Pflanzenabfälle dürfen rein.

Abfuhr: Leerungen sind von Mai bis September wöchentlich, ansonsten 14-tägig. Es sind Seitenladerfahrzeuge im Einsatz, wie sie auch der Ostalbkreis plant.

Kosten: Die Abfallgebühren bestehen aus einer Haushalts- sowie einer Gewichtsgebühr.

Die Haushaltsgebühren betragen für einen Ein-Personen-Haushalt 60,48 Euro; für Zwei- und Drei-Personen-Haushalte 87,60 Euro, für Vier- und Fünf-Personen-Haushalte 109,56; für Sechs- und Sieben-Personen-Haushalte 127,08 Euro, für Acht- und Neun-Personen-Haushalte 140,16 Euro und für Zehn-Personen-Haushalte und mehr 144,60 Euro pro Jahr.

Die Gewichtsgebühr wird über die entsorgte Müllmenge ermittelt. Dafür wird der Biomüll direkt am Müllfahrzeug gewogen. Ein Kilo Biomüll kostet zehn Cent. Der geeichte Messbereich der Waagen beginnt aber erst ab fünf Kilogramm (Mindestlast). Wegen einer Forderung des Eichamts muss deshalb unterhalb der Mindestlast eine pauschale Abrechnung von 30 Cent pro Leerung erfolgen.

Für die Gewichtsgebühr wird eine Vorauszahlung erhoben. Was tatsächlich bezahlt werden muss, wird im Jahr darauf mit der Vorauszahlung verrechnet.

Wer die Biotonne „falsch“ befüllt, muss für eine Leerung Restmüll bezahlen, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 25 Euro.

Eigenkompostierung: Prinzipiell können Bioabfälle, außer Fleisch und Speisereste, im eigenen Garten selbst kompostiert werden. Allerdings seien manche dieser Bioabfälle (Wildkräuter, große Mengen an Grasschnitt) bei der Eigenkompostierung kritisch zu betrachten. Diese sollten über die Biotonne entsorgt werden, empfiehlt der Landkreis.

Nutzung: Die Bioabfälle werden im Kompostwerk in Mergelstetten zu Kompost verarbeitet.

Landkreis Schwäbisch Hall

Biomülltonnen: Die sind Pflicht und es gibt sie gratis in den Größen 60, 120 oder 240 Liter. Alle sind gechippt. Der erstmalige Tonnentausch ist kostenfrei. Jeder weitere Tausch kostet 15 Euro. Für vier Euro kann ein Zehn-Liter-Bio-Vorsortierbehälter mit Deckel für die Küche gekauft werden.

Bioabfall: Küchenabfälle und Pflanzenabfälle dürfen rein.

Abfuhr: Die Leerung erfolgt das ganze Jahr über 14-tägig.

Kosten: Der Landkreis erhebt eine Pflichtmüllgebühr für alle. Die liegt bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 79,75 Euro, einem Zwei-Personen-Haushalt bei 111,75 Euro, bei einem Drei-Personen-Haushalt bei 138,50 Euro, bei einem Vier-Personen-Haushalt bei 165 Euro, bei einem Fünf-Personen-Haushalt bei 191,59, bei einem Sechs-Personen-Haushalt bei 218 Euro, bei einem Sieben-Personen-Haushalt bei 245 Euro. Für jede weitere Person werden 31,75 Euro zusätzlich fällig. Für bewohnbare Grundstücke werden pauschal 80 Euro verlangt.

Eine Leerung der Biotonne kostet bei der 60-Liter-Tonne 1,52 Euro, bei der 120 Liter-Tonne 3,04 Euro und bei der 240 Liter-Tonne 6,08 Euro.

Zudem gibt es eine 240-Liter-Gartentonne. Hier kostet eine Leerung 4,57 Euro.

Eigenkompostierung: Wer selbst kompostiert, braucht keine Biotonne, ist aber nicht von der Müllpflichtgebühr befreit.

Nutzung: Der Biomüll wird kompostiert.

Mehr dazu:

Die Sache mit dem Komposthaufen

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