Eine Windkraftanlage.
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An sechs Standorten können bis zu 40 Anlagen entstehen.
Stuttgart. Mit der Ausschreibung der zweiten Flächentranche für Angebotsverfahren ab Donnerstag, 3. Februar, schafft das Land die Voraussetzungen für bis zu 40 Windenergieanlagen an sechs Standorten im Staatswald.
Es handelt sich um Standorte im Rhein-Neckar-Kreis, Enzkreis, Waldshut und Kreis Konstanz. Im Ostalbkreis sind in Tranche zwei keine Flächen vorgesehen.⋌ jku