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Software und Zulagen für Personal

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Von: Martin Simon

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Cyberangriff, Cyberattakte
Cyberangriff, Cyberattakte © Sasun

Günter Sanwald, der Leiter des Kreis-Geschäftsbereichs Information und Kommunikation, informiert über IT-Schutzmaßnahmen der Landkreisverwaltung.

Schwäbische Gmünd

Internet-Kriminelle haben es längst auch auf Verwaltungen abgesehen. Hier droht der Verlust oder die Veröffentlichung sensibler geschützter Personendaten. Das hat Günter Sanwald, der Leiter des Kreis-Geschäftsbereichs Information und Kommunikation, im Ausschuss für Bildung und Finanzen klargemacht. Mit Cyberangriffen versuchen Straftäter ihre Opfer zu erpressen. Vereinfacht gesagt, dringen Computer-Hacker in ein EDV-System ein und machen dieses unbrauchbar. Gegen die Zahlung von Geld stellen sie in Aussicht, das System wieder freizuschalten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe nun eine Sicherheitswarnung - auch für Verwaltungen - mit der Bedrohungsstufe “Hoch“ herausgegeben. Diese dritte von vier möglichen Bedrohungsstufen rufe die Bundesbehörde bei einer „geschäftskritischen“ IT-Bedrohungslage aus, wenn „massive Beeinträchtigungen des Regelbetriebs“ drohen. Im Zuge der jüngsten Etat-Beratungen wollte die FDP-Kreistagsfraktion wissen, wie die Kreisverwaltung auf die Gefahr solcher Angriffe vorbereitet ist. Sanwald lieferte nun Antworten.

Gratwanderung Cybersicherheit

Demnach gewinne das Thema Cybersicherheit auch in der Landkreisverwaltung einen immer höheren Stellenwert. Datensicherheit erfordere immer mehr Personaleinsatz, um die Systeme gegen Angriffe zu härten oder abzusichern. Alle Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberattacken seien jedoch eine Gratwanderung. Denn einerseits solle eine möglichst hohe Sicherheit erreicht werden, auf der anderen Seite sollen aber alle beteiligten Benutzer ihre Aufgaben ohne größere Einschränkungen wahrnehmen können.

Der Deutsche Landkreistag fordere die Etablierung eines/r Vollzeit IT-Sicherheitsbeauftragten zur Koordination der Cybersecurity-Maßnahmen innerhalb der gesamten Verwaltung. Diese Position ist im Ostalbkreis derzeit jedoch unbesetzt.

Der Landkreis schöpfe aber sehr viele Möglichkeiten aus. Gearbeitet werde beispielsweise mit Virenscannern, mit VPN-Zugang (kurz für Virtuelles privates Netzwerk). Hierbei handelt es sich um ein geschlossenes logisches Netzwerk, bei dem die Teilnehmer räumlich voneinander getrennt über einen IP-Tunnel eine Verbindung haben. Zudem setze man auch „2-Faktor Authentifizierung“ ein. Hier geht es darum, mit zwei unterschiedlichen Faktoren seine Identität zu bestätigen. Allerhand andere Software, die Hackerangriffe unschädlich machen soll, komme ebenfalls zum Einsatz.

Hundertprozentige Sicherheit gebe es nicht, aber insgesamt sieht Sanwald den Ostalbkreis gut aufgestellt. Klar sei aber auch: IT-Sicherheit kostet Geld. Der Aufwand im Landratsamt sei derzeit nicht genau bezifferbar, geschätzt beschäftige der Aufwand hier zwei Personalstellen.

Außertarifliche Zulagen

Damit sprach Sanwald eine weitere Herausforderung an. Gutes Personal ist knapp und die Verwaltung konkurriert hier stark mit der Wirtschaft. Weil IT-Fachleute dort wesentlich besser bezahlt werden, justiert der Landkreis nun nach. Der Ausschuss hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, bereits Beschäftigten sowie bei Neueinstellungen ab 1. Januar 2023, „sofern dies zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist“, eine außertarifliche Zulage in der Höhe der Verantwortung entsprechend gestaffelt, je bis zu 1000 Euro pro Monat zu gewähren.

Auch andere öffentliche Arbeitgeber hätten bereits entsprechende Maßnahmen getroffen und von dieser IT-Fachkräftezulage Gebrauch gemacht, hieß es im Ausschuss. Konkret bezahlten bereits sechs der elf Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart (Schwäbisch Hall, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg) für ihre Beschäftigten im IT-Bereich Fachkräftezulagen zwischen 500 Euro und 1000 Euro pro Monat.

Die Staffelung im Ostalbkreis sieht wie folgt aus: Leiter des Geschäftsbereichs Information und Kommunikation: maximal 1000 Euro pro Monat; Administratoren: maximal 700 Euro pro Monat, weitere IT-Fachkräfte (ab Entgeltgruppe 9a TVöD): maximal 500 Euro pro Monat.

Auf Grundlage der aktuell besetzten Stellen beim Geschäftsbereich Information und Kommunikation könnte sich hierdurch ein maximaler Arbeitgeberaufwand von insgesamt rund 225.000 Euro pro Jahr ergeben. Abgewickelt wird die Gewährung der IT-Zulage über den Personaletat 2023.

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