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Warum noch keine Anträge möglich sind

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Finanzielle Entlastung für Betreiber von Öl- und Pelletheizungen kann noch nicht beantragt werden.

Aalen/Böbingen. Vermehrt gehen bei der Landkreisverwaltung und beim Energieberatungszentrum des Ostalbkreises (EKO) in Böbingen Anfragen ein, wo und ab wann Anträge zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten gestellt werden können, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Kohle heizen.

Noch kein Antrag möglich

Wie das EKO - „Energiekompetenz Ostalb“ informiert, sei eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich. Aktuell erarbeite das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit den Ländern die genauen Rahmenbedingungen dafür.

Auch das Umweltministerium Baden-Württemberg arbeite momentan parallel mit Hochdruck an einer Lösung, damit die Haushalte in Baden-Württemberg diese Unterstützung unkompliziert digital beantragen könnten, teilt die „Energiekompetenz Ostalb“ mit.

Vorgesehen sei, dass private Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen, einen einmaligen Zuschuss für im Zeitraum zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022 angefallene Heizkosten erhalten.

Auf der Homepage des Umweltministeriums Baden-Württemberg sind unter https://um.baden-wuerttemberg.de/energiepreise-entlastungen Informationen zum Härtefallfonds veröffentlicht, die laufend aktualisiert werden. Hier gibt es Antworten auf wichtige Fragen und Infos, sobald eine Antragstellung möglich ist und wie diese abläuft.

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