Heubacher erhalten Wasserrechnung gleich drei Mal

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Die Gebührenabrechnung gab's in Heubach in diesem Jahr gleich doppelt und dreifach.
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Gebührenabrechnung mehrfach verschickt. Fehler lag laut Stadt wohl beim Rechenzentrum.

Heubach. Manch Heubacher Bürger wird sich die Augen gerieben haben, als dieser Tage die jährliche Gebührenabrechnung für Wasser und Abwasser ins Haus flatterte. Am Preis lag's nicht - jedenfalls nicht nur. Sondern an der Anzahl der Briefe. Haushalte berichten von bis zu drei identischen Briefen. Und mancher fragte sich, ob die Rechnungen denn auch wirklich identisch waren und somit beim Versand ein Fehler passiert war. Oder ob er oder sie bei der Durchsicht der Rechnung vielleicht etwas übersehen habe.

Die Redaktion hat bei der Stadt nachgefragt. Handelt es sich um ein Versehen? Was ist hier schiefgelaufen?

Verbandskämmerin Monika Löhn von der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein bestätigt, dass bei der Stadt Heubach jährlich Anfang März die Gebührenabrechnung für den Wasserbezug und die Abwasserbeseitigung erstellt werden. Es handle sich dabei um rund 2680 Bescheide, die zum Versand kämen. Die Bescheide würden bei einem kommunalen Dienstleister erstellt und von dort direkt an die Post übergeben. In diesem Jahr seien bereits vier VG-Gemeinden in gleicher Art korrekt abgewickelt, so Monika Löhn. „Bei der Erstellung der Bescheide der Stadt Heubach wurden offensichtlich die Bescheide dreimal gedruckt und zum Postversand gebracht. Die Zustellung der Post verteilte sich leider auf mehrere Tage im Stadtgebiet“, berichtet die Kämmerin.

Damit sei anfangs nicht abzusehen gewesen, in welchem Umfang der Mehrfachdruck erfolgt war. Aktuell müsse man davon ausgehen, dass alle Gebührenschuldner die Bescheide dreifach erhalten haben.

Technische Fehlsteuerung

„Seitens des zuständigen Rechenzentrums konnte leider bis jetzt noch nicht geklärt werden, wie es zu diesem Fehler kam. Derzeit wird von einer technischen Fehlsteuerung beim Druck und der damit verbundenen Auslieferung ausgegangen“, erläutert Monika Löhn.

Die Stadtverwaltung Heubach habe nach Kenntnisnahme dieses Vorgangs sehr frühzeitig auf der Homepage darüber informiert. Für den Gebührenschuldner bedeute der Vorfall aber keine Mehrkosten. „Nur die Kosten für einen korrekten Versand der Bescheide fließen in die Gebührenkalkulation ein. Die zusätzlichen Kosten hat der Verursacher des Mehrfachdrucks zu tragen“, betont die Kämmerin.

Wegen der zahlreichen Telefonanfragen sei zeitweise die Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen bei der VG Rosenstein eingeschränkt gewesen. Künftig werde angeraten, sich vorab auf der Homepage der Gemeinde zu informieren. 

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