Stadt will Kindern von Empfängern von Sozialleistungen kostenlosen Eintritt gewähren.
Heubach. Die Stadt möchte Heubacher Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, freien Eintritt im Freibad gewähren. Gegen Vorlage des Bewilligungsbescheides auf dem Rathaus, Zimmer 6, erhalten sie einen Gutschein für die Eintrittskarte. Dieser kann im Freibad gegen eine Kinderdauerkarte eingelöst werden. „Auch Eltern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, möchten wir die Möglichkeit geben, ihren Kindern ein schönes Sommererlebnis zu ermöglichen“, so Dr. Joy Alemazung.
Im Juni hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass Kinder von Geflüchteten, die derzeit in Heubach wohnen, von der Stadt für diese Freibadsaison Dauerkarten gestellt bekommen.
Gmünd: Alle Kinder dürfen kostenlos in die Gmünder Freibäder