Wer will ehrenamtlicher Richter werden?

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Symbolbild

Gemeinden stellen Vorschlagslisten auf. Bei der Stadt Heubach bis 16. April melden.

Heubach. Für die Verhandlungen und Entscheidungen bei Strafsachen der Amtsgerichte werden Schöffengerichte gebildet. Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter, die durch ihr Stimmrecht auf die Entscheidungsfindung der Gerichte Einfluss haben. Es gibt Schöffengerichte für Straftaten, die von Erwachsenen begangen wurden und Jugendschöffengerichte. Schöffen und Jugendschöffen werden vom Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts für vier Jahren gewählt.

Die Gemeinden müssen für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 Vorschlagslisten aufzustellen. In die Vorschlagslisten, die alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen sollen, dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sind. Nicht berufen werden können Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind, Personen, die bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden, Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zu Beginn der Amtsperiode vollendet haben würden oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu diesem Amt nicht geeignet sind.

Wer Interesse hat, das Amt des Schöffen auszuüben, kann sich bis 28. März (Jugendschöffen) und bis 16. April (Schöffen) bei der Stadtverwaltung Heubach, Hauptstraße 53 schriftlich, per E-Mail oder unter der Telefonnummer (07173) 181-44 melden. .

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