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Wolfgang Fischer über Probleme der Gemeinderäte mit dem Vergaberecht.
Bei einem sieben Jahre alten Haus kommt immer wieder Wasser durchs Dach. Dieser Alptraum eines jeden Häuslebauers hat nun auch die Gmünder Stadtverwaltung getroffen. Die Empörung im Bauausschuss des Gemeinderats, wo der Auftrag vergeben worden ist, ist groß - zurecht. Wenn es stimmt, dass dieses Dach in den vergangenen Jahren immer wieder undicht war, ist die Frage nach der Qualität der Arbeit, die eine Zwickauer Dachdeckerfirma abgeliefert hat, berechtigt. Zu fragen ist allerdings auch, ob die Stadtverwaltung nicht schon während der Gewährleistungszeit auf eine grundlegende Sanierung des Daches hätte drängen sollen.
Dass die Stadträte nun fordern, solche Aufträge möglichst an Firmen aus dem näheren Umkreis zu vergeben, ist nachvollziehbar. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Handwerker sich in seiner Heimatregion noch etwas mehr zu sehr guter Arbeit verpflichtet fühlt als sonst schon. Allerdings muss die Stadtverwaltung das Vergaberecht einhalten, und das schreibt nun mal bei Aufträgen ab einer gewissen Größenordnung eine unbegrenzte Ausschreibung vor. Das haben Fraktionen der Parteien beschlossen, denen auch die meisten Stadträte angehören. Und dieses Recht, auch wenn es viel zu verästelt sein mag, hat Sinn. Es verhindert Vetterleswirtschaft. So kann ein Gmünder Dachdecker auch in Zwickau zum Zuge kommen - und umgekehrt. Die Möglichkeiten der Stadt, zu reagieren, sind eng: In begrenztem Maße können bei der Ausschreibung regionale Aspekte festgeschrieben werden. Hilfreich wäre es, die Arbeit der Firmen, soweit möglich, stärker zu kontrollieren . Letztlich muss der Bauherr darauf setzen, dass die Handwerker gute Arbeit liefern. Was sie, auch das sei gesagt, meist tun. Wolfgang Fischer