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Göggingen Ortsmitte: „Objektiv ist das keine Enteignung“

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Von: Anke Schwörer-Haag

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Im Bereich "Südliche Ortsmitte" hat der Bebauungsplan rechtliche Grundlagen für 35 Eigenheime schaffen. Jetzt ist eine Umlegung beschlossen .
Im Bereich "Südliche Ortsmitte" hat der Bebauungsplan rechtliche Grundlagen für 35 Eigenheime schaffen. Jetzt ist eine Umlegung beschlossen . © Jantschik

Gögginger Gremium ordnet für den Bereich der „Südlichen Ortsmitte“ die Umlegung an. Auf dem rund 3,3 Hektar großen Baugebiet könnten 35 Einfamilienhäuser gebaut werden.

Göggingen

Der Druck wächst: Für die „südliche Ortsmitte“ hat der Gemeinderat jetzt eine Umlegung beschlossen. „Das ist eine Flurbereinigung im Innenbereich“, hatte Fachingenieur Matthias Käser aus Fellbach, der das Verfahren betreut, zuvor deutlich gemacht und ausdrücklich betont: „Es handelt sich nicht um eine Enteignung.“ Jeder Eigentümer habe Anspruch auf die Zuteilung einer Fläche, die in Lage und Wert seinem derzeitigen Besitz entspreche.

Erdacht wurde das Umlegungsverfahren, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch dort zu gewährleisten, wo nicht zu erwarten ist, dass die Eigentümer ihre Grundstücke auf privatrechtlicher Basis selbst umgestalten können und wollen, wo dies zur Umsetzung eines Bebauungsplans aber nötig wäre.

Voraussetzung ist, dass es einen Bebauungsplan gibt - so wie in Göggingen, wo nach vielen Jahren der Überlegung und Planung die Voraussetzungen für 35 neue Eigenheime auf rund 3,3 Hektar Fläche mit dem Satzungsbeschluss im November geschaffen wurden. Da für eine Umsetzung weder Ankauf noch freiwillige Umlegung der Flächen möglich waren, starte nun das amtliche Umlegungsverfahren mit dem Umlegungsbeschluss durch den Gemeinderat, sagt Matthias Käser und benennt die folgenden Verfahrensschritte: Es werde ein Umlegungsausschuss gebildet, dem vier Mitglieder des Gemeinderats angehören, für die jeweils ein Stellvertreter benannt ist, dazu der Bürgermeister sowie zwei Ingenieure. Der Ausschuss tage und beschließe nichtöffentlich und regelt das Verfahren.

Einer Anhörung der Eigentümer folge dann der Umlegungsbeschluss. Bestandskarten und Bestandsverzeichnisse werden angefertigt, die Verfahrensgrundsätze festgelegt und ein Zuteilungsentwurf erstellt, der dann mit allen Beteiligten erörtert werde. Schließlich werde ein Umlegungsplan gefertigt, der die Eigentumsrechte für das Grundbuch fixiert, was Eigentümer gerichtlich überprüfen lassen könnten. Mit dem Vollzug des Umlegungsplans endet das Verfahren, das Matthias Käser ein Werkzeug nennt, um „schwierige Innenbereiche zu erschließen“. Sicher bedeute es für jeden Eigentümer auch „ein einschneidendes Erlebnis“. Denn auch, wenn eine Umlegung „privatnützig im objektiven Sinn“ sei, dazu eine Wertgleichheit anstrebe und eine Bestandsgarantie gibt, könne man nicht damit rechnen, dass alle Beteiligten immer gleich mit allem einverstanden seien. Mit dem Blick darauf, dass die Umsetzung des Bebauungsplans „Südliche Ortsmitte“ nicht mehr so lange dauert, ordnete der Gemeinderat mit einer Enthaltung die Umlegung an.

Aus dem Gremium wurden in den Umlegungsausschuss gewählt: Joachim Baur (Stellvertreter: Wolfgang Kiemel), Regina Lochow (Stellvertreter Gerhard Maier), Friedrich Reupke (Stellvertreter Matthias Weber), Georg Grupp (Stellverteter Tobias Streit). Außerdem gehören dem Ausschuss an: Bürgermeister Danny Kuhl, Ingenieur Matthias Käser und Ingenieur Frank Biekert vom Büro LKP.

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