Einführung in zwei Schritten
'Elena' ist die Abkürzung für 'Elektronischer Entgeltnachweis' und steht für ein groß angelegtes Datenerfassungsprojekt. Vom 1. Januar 2010 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter einer zentralen Speicherstelle (ZSS) zu melden. Arbeitnehmer erhalten eine Signaturkarte, mit der sie von 2012 an Behörden den Zugriff auf ihre Einkommensdaten bei der ZSS ermöglichen können - etwa, wenn sie Wohngeld oder Arbeitslosengeld beantragen. Damit sollen die bisher von den Arbeitgebern erstellten schriftlichen Einkommensnachweise überflüssig werden. APD

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