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BGH bekräftigt Preiskontrollen
Wasserversorger müssen sich künftig schärfere Kontrollen bei ihren Preisen gefallen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kartellbehörden niedrigere Wasserpreise durchsetzen dürfen, aber nicht rückwirkend geltend machen können. Damit erklärten sie das Einschreiten des Hessischen Wirtschaftsministeriums
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