STICHWORT · SICHERUNGSVERWAHRUNG: Sitzen nach der Strafe
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und 'Maßregeln der Besserung und Sicherung'. Strafen sollen Unrecht sühnen und direkt auf den Täter einwirken. Maßregeln dienen dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit. Zu ihnen gehört die Sicherungsverwahrung. Sie bewirkt, dass der Täter hinter Gittern bleibt, obwohl er seine Haftstrafe abgesessen hat. Das Instrument der Sicherungsverwahrung wurde in den vergangenen Jahren fortlaufend verschärft und zunehmend häufiger verhängt. Gab es laut Statistischem Bundesamt 1995 deutschlandweit 183 Sicherungsverwahrte, waren es 2009 bereits 488. Sicherungsverwahrung kann sofort im Strafurteil

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